Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragte und durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) durchgeführte Studie beschäftigt sich mit der rechtlichen Weiterentwicklung des Wärmesektors unter besonderer Berücksichtigung von Power to Heat.
Die Autoren erläutern, was beim Einsatz von Elektromobilität im Unternehmen bezüglich der Eigenstromversorgung zu berücksichtigen ist.
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam.
Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Die Autoren geben einen Überblick zur energierechtlichen Einordnung der Elektromobilität nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, dem Stromsteuergesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016. Sie erläutern ebenfalls, wie sich die Strompreisbestandteile für den Elektrizitätsbezug der Ladesäule zusammensetzen und nehmen Bezug auf die Ladesäulenverordnung und die Marktstammdatenregister-Verordnung.
Die Autorin gibt einen Überblick über die möglichen Erscheinungsformen virtueller Kraftwerke im Energiewirtschaftsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfragen. Sie zeigt dabei die Anreize und Hemnisse für die Integration von Speichern, insbesondere auch von Elektrofahrzeugen, in virtuelle Kraftwerke auf. Sie geht zudem auf die Auswirkungen ein, die virtuelle Kraftwerke auf die Stromnetze haben könnten sowie auf das Vorhandensein gezielter ökonomischer Anreize für virtuelle Kraftwerke.
Die Autoren geben einen Überblick über das rechtliche Verhältnis der Ladesäulenbetreiber zu den Mobilitätsanbietern in energierechtlicher und stromsteuerrechtlicher Hinsicht. Dabei gehen sie zunächst auf das Zusammenspiel der unterschiedlichen Marktrollen und anschließend auf den Ladepunktbetreiber in seiner Eigenschaft als energiewirtschaftlicher Akteur, auf die Frage, ob der Ladepunktbetreiber Strom liefert und auf die Einordnung des Ladepunktbetreibers als Letztverbraucher in energierechtlichen Regelwerken ein.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23.
Die Autorinnen geben einen Überblick über Mietstrommodelle, mit denen Mieter aktiv an der Energiewende teilnehmen könnten. Sie geben einen Überblick über die momentane Rechtslage und erläutern insbesondere, welche Gesetzesänderungen sich durch den Entwurf des Mieterstromgesetzes voraussichtlich ergeben werden.
Die Autoren besprechen die Rechtsgrundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes, die dem Einbau und dem Betrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMSys) und der Weitergabe der hierfür anfallenden Entgelte zugrundeliegen. Sie untersuchen, wie Stromlieferverträge diesbezüglich zukünftig angepasst werden sollten.
Der Autor erläutert und bewertet die durch das EEG 2017 weiter ausgebauten Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Hierbei diskutiert er die Bereiche Durchführungs- und Überwachungsaufgaben, Durchführung von Kontrollen und Festlegungskompetenzen.
Die Autoren zeigen die Rechtsfragen auf, die sich bei der Fernwärmeversorgung ergeben. Dabei gehen sie sowohl auf die öffentlich-rechtliche Zulassung von Fernwärmeleitungen, auf die wegenutzungsrechtliche Situation als auch auf die Möglichkeiten der kommunalen Beteiligung ein. Sie stellen die Rechtsstellung des Betreibers des Fernwärmenetzes als Energieversorgungsunternehmen (EVU) dar und ordnen Wärmenetze in den Kontext der Energiewende ein.
Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Energierecht im Kontext mit der Realisierung von klimagerechten Stadtquartieren. Dabei geht sie auf klimagerechtes Bauen, klimagerechte Wärme- und Stromversorgung als auch auf die klimagerechte Stadtplanung ein und diskutiert im Besonderen das Mieterstromgesetz.
Die Autoren besprechen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Az. T-47/15) zum EEG 2012.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz:
Der Anspruch auf Befreiung von den Entgelten für den Netzzugang im Sinne des § 118 Abs. 6 EnWG erfasst nicht die gesetzlichen Umlagen, die Konzessionsabgaben und die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.
Sachverhalt: Die Klägerin unterhält Verträge mit Endkunden, in deren Rahmen sie „Energiedienstleistungen“ erbringt. Die Beklagte ist eine von vier Übertragungsnetzbetreiberinnen (ÜNB) in Deutschland. Die Parteien streiten um den Belastungsausgleich nach dem EEG 2012 und EEG 2014 (Bundesweiter Ausgleich).
Sachverhalt: Ein Unternehmen beanstandete die Aussprüche 3 a und 4 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739; abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de). Die Festlegungen behandeln die sachgerechte Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S.
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.
Die Autorin bewertet die neuen Fördermöglichkeiten für Mieterstromkonzepte nach dem geplanten Mieterstromgesetz. Hierbei geht sie unter anderem auf Anspruchsvoraussetzungen, Förderhöhe, Steuerfragen und Anforderungen an Mieterstromverträge ein.
Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).
Der Autor erläutert, ob bei der Datenerfassung durch Smart Meter die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder das nationale Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) greift. Hierzu erklärt er die Datenschutzproblematik bei Smart Metern und erörtert das Regelungskonzept des DS-GVO, insbesondere bezogen auf die Smart-Meter-Datenverarbeitung.
Die Netzflexstudie »Optimierter Einsatz von Speichern für Netz- und Marktanwendungen in der Stromversorgung« der Deutschen Energie-Agentur (dena) untersucht, welchen Einfluss Speicher und andere Flexibilitätstechnologien auf Energiewende und Netzausbau haben.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Gesetzesantrag der Länder Thüringen und Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2017 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) vom 15. März 2017.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz ändert folgende Gesetze und Verordnungen: