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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag das Votum 2019/26 der Clearingstelle EEG|KWKG.

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Votum 2019/26– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/26

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).

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