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Erfüllt das Beheizen des Fermenters einer Biogasanlage mit u.a. auch fossil erzeugter Rückwärme aus einem Wärmenetz die Negativliste aus Anlage 3 Nr. IV.3 EEG 2009?

Ja. Es besteht kein Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß EEG 2009 für den in der Anlage erzeugten Strom, wenn der Fermenter einer Biomasseanlage mit der Rückwärme aus einem Nahwärmenetz beheizt wird, deren Energiegehalt auch auf den Einsatz fossiler Energieträger zurückzuführen ist. Dies erfüllt die Negativliste der Anlage 3 Nr. IV.3 EEG 2009. Danach dürfen keine fossilen Energieträger für den Wärmeeigenbedarf eingesetzt werden. Das Einsetzen erfasst dabei sowohl das direkte (z.B. über eine Direktleitung) als auch das indirekte (z.B. über den Rücklauf eines zwischengeschalteten Wärmenetzes) Zuführen von fossilen Energieträgern und auch das Einsetzen von nur geringfügigen Mengen fossiler Energieträger. Näheres können Sie in dem Votum 2013/34 der Clearingstelle EEG nachlesen.

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