Beschränkt sich die Teilfortschreibung eines Flächenutzungsplans im Ergebnis auf den Wegfall von Konzentrationszonen für die Nutzung von Windkraft, muss die Gemeinde erneut in eine Abwägung der für und gegen die wegfallenden bzw. beizubehaltenden Standorte sprechenden Belange eintreten und dabei das gesamte Gemeindegebiet erneut in den Blick nehmen.
Bemerkungen
auch abgedruckt in ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht), 2007, 548-551.