Zur Frage, wann eine Biogasanlage, die zunächst mit fossilen Brennstoffen betrieben wurde und deren Fermenter erst später (im Januar 2004) betriebsbereit wurde, im Sinne von § 21 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 4 EEG in Betrieb genommen wurde (hier: Inbetriebnahme erst nach dem 31.12.2003, so dass nach der Überleitungsvorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2004 die Vergütungssätze des § 8 EEG 2004 gelten).
Bemerkungen
auch abgedruckt in ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2008, 74-75; OLGR-West (OLGReport) 2008, 239 - 240.