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Aufhebung der Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen - BK6-11-098-A

Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012  gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).

Die Festlegung BK6-11-098 vom 30. Oktober 2012 war erlassen worden, um die Durchführung von Redispatchmaßnahmen gemäß § 13 Abs. 1 i. V.m. 1a EnWG zu regeln.

Gegen die Festlegung wurden zahlreiche Beschwerden vor dem OLG Düsseldorf erhoben. Am 28. April 2015 hat das OLG Düsseldorf die Festlegung in zwölf Fällen aufgehoben (exemplarisch: VI-3 Kart 331/12 (V)). Da die Beschlüsse des OLG Düsseldorf ihre Wirkung nur zwischen den an den jeweiligen Gerichtsverfahren beteiligten Parteien (inter partes) entfalten, sah sich die BK6 aus Gründen der Gleichbehandlung veranlasst, die Festlegung insgesamt aufzuheben.

Den Beschluss BK6-11-098, den Aufhebungsbeschluss BK6-11-098-A sowie Hinweise zur Aufhebung finden Sie unten im Anhang. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-11-098, BK6-11-098-A

Gesetzesbezug