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Formaldehyd-Bonus - Erläuterungen des VDMA

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in der novellierten Fassung am 01.01.2009 in Kraft. Darin wird eine Erhöhung der Grundvergütung von 1,0 ct/kWh für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Bestands- und Neuanlagen in Aussicht gestellt, wenn die Formaldehyd-Emissionen dem Emissionsminimierungsgebot nach der TA Luft entsprechen. 

Zur Konkretisierung der im EEG 2009 in Bezug genommenen TA Luft hat die Bund/Länderarbeitsgruppe Immissionsschutz (LAI) am 17./18. September 2008 einen Beschluss gefasst, der für alle Biogasanlagen die Einhaltung eines Emissionswerts von 40 mg/m3 i.N. fordert. Die in Zusammenarbeit mit dem BMU erstellten VDMA-Erläuterungen behandeln Fragestellungen bezüglich der in der EEG-Novelle getroffenen Regelungen für Biogas-Verbrennungsmotoranlagen und sind als Hilfestellung für Motorenhersteller, Anlagenbauer, Betreiber und weitere interessierte Kreise gedacht. 

Unten finden Sie die Erläuterungen des VDMA, die als Anlage auch den Beschluss der LAI enthalten.

Der LAI-Beschluss aus 2008 ist inzwischen überholt. Für weitere Informationen zum Formaldehyd-Bonus s. unsere Häufige Rechtsfrage "Welche Formaldehyd-Grenzwerte sind für den Emissionsminimierungsbonus (auch "Formaldehydbonus" genannt) des EEG 2009 einzuhalten?"

Datum
Autor(en)

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)