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Gewährleistung bei Windenergieanlagen

Leitsatz: Bei Kaufverträgen über Windenergieanlagen sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers Gewährleistungsbestimmungen des Inhalts wirksam, dass sich die versprochene Leistung ("Leistungskennlinie") nach standardisierten Normbedingungen gemäß gängiger Testverfahren bemisst.
Bemerkungen
auch abgedruckt in OLGR-Nord 2009, 85-87.
Datum
Instanz
Aktenzeichen
16 U 19/08
Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)
LG Kiel, Urt. v. 08.01.2008
Nachinstanz(en)
Revision nicht zugelassen.