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Zum richtigen Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 EEG 2009

Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein gesamtwirtschaftlicher Vergleich könne nur mit Verknüpfungspunkten in einem anderen Netz angestellt werden. Das Urteil des BGH vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 288/05 zu § 4 Abs. 2 Satz EEG 2004 sei nicht auf § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 übertragbar).

Bemerkungen: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Andere Ansicht zu § 5 Abs. 1 EEG 2009 Clearingstelle EEG, Empfehlung v. 29.09.2011 - 2011/1.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

9 O 3/12

Fundstelle

Beschluss im Anhang