Zur Frage, ob die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 und 4 EEG 2004 auch erfüllt sein müssen, wenn Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäuden im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 errichtet worden sind und die Gebäude nicht vorrangig zu anderen Zwecken als der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden sind.
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LG_Regensburg_070523_1_O_2380-06.pdf | 597 kB |