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KG Berlin: Zur Entschädigungspflicht bei Drosselung von Windkraftanlagen durch den Netzbetreiber

Leitsatz des Gerichts:

Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Bemerkungen

Anmerkung von Schäfermeier in: ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2015, 358.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 U 72/11. EnwG

Vorinstanz(en)

LG Berlin, Urteil v. 08.04.2011 - 19 O 92/10