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Rechtsprechung– 2 U 26/21
Aktenzeichen: 2 U 26/21

Ein solcher Anspruch gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 des Direktvermarkters scheidet vorliegend aus.

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Rechtsprechung– 2 AR 26/19
Aktenzeichen: 2 AR 26/19
Gesetzesbezug: ZPO

Sachverhalt: Vorliegend befasste sich das KG Berlin mit der Frage, ob es sich bei einem Mahnverfahren aufgrund eines Vergleichs wegen eines Wasserschadens durch eine unsachgemäß installierte Photovoltaikanlage auf einem Schuldach um eine Bausache handelt, die eine Sonderzuständigkeit der Kammer für Bausachen gem. § 72a S. 1 Nr. 2 GVG begründet.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 2 U 78/14 .EnWG
Aktenzeichen: 2 U 78/14 .EnWG

Leitsatz:

1. § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009, in der bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung, knüpft - ebenso wie die Vorgängervorschriften - an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom an. Das Eigenstromprivileg greift danach schon dann nicht, wenn der Strom aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wurde und mithin eine Stromlieferung vorlag.

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Rechtsprechung– 2 U 112/13 EnWG
Aktenzeichen: 2 U 112/13 EnWG

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Windpark, den die beklagte Netzbetreiberin im Rahmen des "Systemsicherheitsmanagements" - aufgrund einer unzulässigen Belastung der Netztransformatoren durch eine Starkwindfront - mehrfach regelt.

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Rechtsprechung– 2 U 72/11. EnwG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

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Rechtsprechung– 23 U 71/12

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 14 W 13/09
Aktenzeichen: 14 W 13/09

Das Kammergericht (KG) Berlin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Berlin zurückgewiesen. Siehe auch:

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