Zu den Voraussetzungen, unter denen der Netzbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber abwälzen darf, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) wegen Ausnutzung einer Zwangslage des Anlagenbetreibers (hier verneint) und zur AGB-Kontrolle des Netzanschlussvertrages (hier: konkreter Vertrag enthalte keine AGB; im Übrigen handele es sich um Preisgestaltungsregelungen, die nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterfielen - Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 27.06.2007 - VIII ZR 149/06).
Bemerkungen
Leitsatz mit Anmerkungen von Brettschneider in IR (InfrastrukturRecht) 2008, 114-115.