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VG Frankfurt am Main: Zur Begrenzung der EEG-Umlage gemäß § 41 EEG

Sachverhalt: Die Klägerin stellte über das bereitgestellte Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag zur besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG. Die Beklage stellte nach einer Prüfung der Unterlagen fest, dass die Stromrechnungen der letzten 3 Monate des betreffenden Jahres nicht eingereicht wurden. Die Klägerin berief sich in einem Telefonat durch einen Mitarbeiter mit der Beklagten auf einen Fehler bei der Datenverarbeitung. Die fehlenden Unterlagen wurden im Nachgang des Telefonats erneut eingereicht. Die Beklagte teilte der Klägerin mit, dass die nach § 40 ff. EEG einzureichenden Unterlagen auf Grundlage von § 43 Abs. 1 EEG jeweils bis spätestens zu 30. Juni des laufenden Jahres einzureichen seien. Da es sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist handle, habe die Beklagte den Antrag der Klägerin abzulehnen. Die Klägerin legte Widerspruch gegen den Bescheid der Beklagten ein.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Dass der vollständige Antrag nicht bis zum Stichtag auf dem Server im Gebäude der Beklagten eingegangen sein, sei unstrittig. Jedoch führe dies nicht unter allen Umständen dazu, dass eine Ablehnung des Antrages erfolgen müsse. Wenn die Antragsfrist durch einen Vorgang höherer Gewalt nicht einzuhalten gewesen sei, dann müsse der Antrag so behandelt werden, als sei er innerhalb der vorgegeben Frist gestellt worden. Die Voraussetzungen für eine Nachsichtgewährung seien in diesem Fall erfüllt gewesen, da unter anderem durch einen Zeugen glaubhaft geschildert worden sei, dass dieser das der Klägerin zumutbare für eine ordnungsgemäße Antragstellung getan habe. Somit sei eine Reduzierung der EEG-Umlage nach § 41 EEG 2012, unter der Voraussetzung dass es sich um ein verschuldensunabhängiges Versäumnis gehandelt habe, auch dann möglich, wenn die Stromrechnungen nicht bis zur genannten Frist vorlägen.

Anmerkung: Der bezugnehmende Aufsatz mit dem Titel „Zur Vollständigkeit des Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung - drei aktuelle Entscheidungen des VG Frankfurt/Main bzw. des Hessischen VGH aus 2016“ von Birgit Ortlieb ist in der Datenbank der Clearingstelle unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/aufsatz/4098 zu finden.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

5 K 2016/14.F

Fundstelle

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de; das Urteil wurde bereitgestellt durch JURION. Ein Service der Wolters Kluwer Deutschland GmbH.