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Stromeinspeisung aus einer Solaranlage: Begriff des Errichtens der Anlage im Sinne der Fördervoraussetzungen

Leitsatz des Gerichts:

Unter dem Errichten der Anlage im Sinne der Fördervoraussetzungen ist ihre bauliche und technische Geeignetheit für den dauerhaften Betrieb zu verstehen. Auf den Beginn der Einspeisung kommt es nicht an.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

3 O 6/16