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Eigentum und Abgrenzung von Netzanschluss und Netzausbau

Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.

Bemerkungen

auch abgedruckt in RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2009, 146-149

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 21/07

Vorinstanz(en)

OLG Nürnberg, Urt. v. 19.12.2006 - 3 U 1426/06; LG Regensburg, Urt. v. 08.05.2006 - 1 O 99/06