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Inbetriebnahmezeitpunkt einer Biomasseanlage

Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme einer Biomassanlage nach § 3 Abs. 4 EEG 2004 (hier: Betrieb mit Erneuerbaren Energieträgern maßgeblich).

Zur Verklammerung mehrerer Anlagen, die mit gemeinsam für den Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen verbunden sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004), zu einer Anlage (hier im Anschluss an Thüringer OLG, Urt. v. 14.02.2007 - 7 U 905/06 bejaht für zwei Biomasseanlagen, die gemeinsame Tankeinrichtungen nutzen).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

9 O 1969/06

Fundstelle

nicht veröffentlicht.