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Formaldehydbonus bei Biogasanlagen

Sachverhalt: Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009, obwohl die festgesetzten Werte für Formaldehyd bei der alljährlich durchgeführten Kontrollmessung nicht eingehalten worden sind.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Für den Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung sei unerheblich, ob die Grenzwerte bereits bei der im jeweiligen Jahr turnusmäßig durchgeführten Messung eingehalten wurden. Anspruchsbegründend sei allein, dass beim Betrieb der Anlage die Grenzwerte eingehalten würden. Dies ergebe sich aus der Wortlaut und Systematik des Gesetzes und der Intention des Gesetzgebers.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

1 K 7855/17.Gl

Fundstelle

Urteil im Anhang