Der Autor berichtet von der siebten Biogastagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die unter dem Motto »Halbzeit bei Biogas - anpassen und ausrichten« im März 2016 in Verden stattfand.
Im Beitrag werden die Ergebnisse des Votums 2016/5 der Clearingstelle EEG erläutert.
Der Beitrag stellt ein neues Verfahren vor, welches erstmals eine effiziente Vergärung von Geflügelkot erlauben soll. Der in der Geflügelproduktion als unerwünschtes Nebenprodukt in Massen auftretende Mist besitze ein sehr hohes Biogaspotenzial und hätte bisher in Ermangelung eines geeigneten Vergährungsverfahrens wegen des hohen Stickstoffanteils im Geflügelkot nicht zur Gasproduktion genutzt werden können. Die Autorinnen gehen ferner auch auf die Rolle von Biogas beim Kampf gegen den Klimawandel sein.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Öffnung des europäischen Strommarktes, welche mit der EEG-Novelle 2017 vollzogen werden soll. Es werden die im Gesetz verankerten Regelungen hierzu hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Betrieb und die Vergütung von Biogasanlagen untersucht.
Im Artikel werden die mit dem EEG 2017 einhergehenden regulatorischen Änderungen für bestehende Biogasanlagen, insbesondere die neu eingeführten Ausschreibungen, analyisert.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: verneint.
Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.
Im Artikel wird die Frage diskutiert, ob Biogas-BHKW durch flexiblen Betrieb die Energiewende zukünftig stabilisieren können. Unter Berücksichtigung statistischer Auswertungen wird der Grad der Flexibilisierung durch Reaktionszeiten auf Laständerungen bzw. An- und Abschaltzeiten bewertet. Eingegangen wird auch auf das Thema Lastverschiebung durch Gasspeicher.
Die Autoren zeigen im Artikel auf, wie unter den verschärften Vorschriften hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Novellierung der TA Luft) und durch die aufkommende Flexibilisierung der Betrieb eines biogasbetrieben BHKW wirtschaftlich optimiert werden kann. Hierbei geht er auf die notwendige Gasreinigung, Auswirkungen der Standzeit und die Kosten der Wartung ein.
Der Artikel setzt sich mit der Verwendung von Bioabfällen für die Biogasproduktion auseinander. Das Potenzial von Bioabfällen werde bei Weitem nicht ausgeschöpft, stattdessen würden sie meistens gleich kompostiert. Der Autor beleuchtet die Gründe hierfür und erläutert welche Kriterien verbessert werden müssten, um eine effiziente Vergärung von Bioabfällen zukunftig zu ermöglichen.
Der Beitrag analysiert die Möglichkeit für Betreiber einer Biogasanlage mit frühem Inbetriebnahmejahr, welche demnächst aus der EEG-Mindestvergütung fallen, ein neues Inbetriebnahmejahr zu erhalten, um damit die Vergütungslaufzeit zu verlängern. Hierbei komme es darauf an, ob vor dem Stichtag »1. Januar 2009« in die Anlage eine entsprechend große Investition getätigt wurde, um von einer Erneuerung der Anlage ausgehen zu können.
Der Beitrag behandelt Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei Bestands-Biogasanlagen. Der Autor geht dabei auf Optimierungspotentiale durch technische Modernisierung und die Flexibilitätsprämie ein und stellt moderne Fehlerdiagnostik zum Aufdecken von Gas-Leckagen per Infrarotkamera vor.
Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrem BHKW erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf getrennte Vergütung für die jeweiligen Stromanteile aus Biogas gemäß § 27 EEG 2012, aus Gas aus der Bioabfallvergärung gemäß § 27a
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Biogasanlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Einspeisevergütung hat, wenn letztere zuvor die Verjährungseinrede erhoben hat (hier: überwiegend bejaht; mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung. Der Anspruch folge aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.
Die Autorin stellt Ergebnisse der Clearingstelle EEG zu Fragen räumlich abgesetzter Satelliten-BHKW (Votum 2013/23) sowie zum Technologie-Bonus für Abgasturbinen (Votum 2013/76) vor.
In dem Beitrag werden die Hintergründe der am 19. Mai 2015 eingereichten Verfassungsklage einer Bioenergiegesellschaft erläutert, welche sich gegen die rückwirkende Änderung der Förderbedingungen durch das EEG 2014 wendet, insbesondere in Bezug auf die sogenannte Höchstbemessungleistung. Desweiteren wird eine anhängige Verfassungsbeschwerde wegen Ungleichbehandlung durch ungenaue Formulierung von Übergangsvorschriften vorgestellt.
Der Autor geht für Biogasanlagen mit verschiedenen Inbetriebnahmedaten auf die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen wie Modernisierung oder Zubau auf die Vergütungsdauer ein und diskutiert diese im Lichte der BGH-Entscheidung zum sog. weiten Anlagebegriff vom 4.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die zu erwartenden Anforderungen an Betreiber von Biogasanlagen durch die anstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese seien aufgrund von teilweise erheblichen Verschärfungen der Grenzwerte für Gesamtstaub, Kohlenmonoxid, Stickstoff- und Schwefeloxide bzw. des neueingeführten Grenzwertes für Gesamtkohlenstoff (organisch) sowie die Formaldehyd-Emissionswerte in der jetztigen Fassung für Betreiber von Biogasanlagen von Bedeutung.
Die Autorin berichtet über die Erfahrungen von Anlagenbetreiber, welche vor drei Jahren im Jahr 2013 gemeinsam in die Direktvermarktung wechselten. Viele Mitglieder des Vermarktungspools hätten ihre Anlagen über die letzten Jahre flexibilisiert. Die Autorin geht dabei auch auch die Bereitstellung negativer und positiver Regelenergie ein
Zur der Frage, ob die Änderung der Voraussetzungen für den Anspruch auf den Landschaftspflegebonus mit der EEG-Novelle 2014 i.V.m. mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen zu Rückforderungen des Netzbetreibers ggü.