Der Artikel setzt sich mit der Verwendung von Bioabfällen für die Biogasproduktion auseinander. Das Potenzial von Bioabfällen werde bei Weitem nicht ausgeschöpft, stattdessen würden sie meistens gleich kompostiert. Der Autor beleuchtet die Gründe hierfür und erläutert welche Kriterien verbessert werden müssten, um eine effiziente Vergärung von Bioabfällen zukunftig zu ermöglichen.
Die Autoren zeigen im Artikel auf, wie unter den verschärften Vorschriften hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Novellierung der TA Luft) und durch die aufkommende Flexibilisierung der Betrieb eines biogasbetrieben BHKW wirtschaftlich optimiert werden kann. Hierbei geht er auf die notwendige Gasreinigung, Auswirkungen der Standzeit und die Kosten der Wartung ein.
Im Artikel wird die Frage diskutiert, ob Biogas-BHKW durch flexiblen Betrieb die Energiewende zukünftig stabilisieren können. Unter Berücksichtigung statistischer Auswertungen wird der Grad der Flexibilisierung durch Reaktionszeiten auf Laständerungen bzw. An- und Abschaltzeiten bewertet. Eingegangen wird auch auf das Thema Lastverschiebung durch Gasspeicher.
Der Beitrag analysiert die Möglichkeit für Betreiber einer Biogasanlage mit frühem Inbetriebnahmejahr, welche demnächst aus der EEG-Mindestvergütung fallen, ein neues Inbetriebnahmejahr zu erhalten, um damit die Vergütungslaufzeit zu verlängern. Hierbei komme es darauf an, ob vor dem Stichtag »1. Januar 2009« in die Anlage eine entsprechend große Investition getätigt wurde, um von einer Erneuerung der Anlage ausgehen zu können.
Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.
Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrem BHKW erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf getrennte Vergütung für die jeweiligen Stromanteile aus Biogas gemäß § 27 EEG 2012, aus Gas aus der Bioabfallvergärung gemäß § 27a
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Biogasanlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Einspeisevergütung hat, wenn letztere zuvor die Verjährungseinrede erhoben hat (hier: überwiegend bejaht; mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung. Der Anspruch folge aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.
Die Autorin berichtet über die Erfahrungen von Anlagenbetreiber, welche vor drei Jahren im Jahr 2013 gemeinsam in die Direktvermarktung wechselten. Viele Mitglieder des Vermarktungspools hätten ihre Anlagen über die letzten Jahre flexibilisiert. Die Autorin geht dabei auch auch die Bereitstellung negativer und positiver Regelenergie ein
In dem Beitrag werden die Hintergründe der am 19. Mai 2015 eingereichten Verfassungsklage einer Bioenergiegesellschaft erläutert, welche sich gegen die rückwirkende Änderung der Förderbedingungen durch das EEG 2014 wendet, insbesondere in Bezug auf die sogenannte Höchstbemessungleistung. Desweiteren wird eine anhängige Verfassungsbeschwerde wegen Ungleichbehandlung durch ungenaue Formulierung von Übergangsvorschriften vorgestellt.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die zu erwartenden Anforderungen an Betreiber von Biogasanlagen durch die anstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese seien aufgrund von teilweise erheblichen Verschärfungen der Grenzwerte für Gesamtstaub, Kohlenmonoxid, Stickstoff- und Schwefeloxide bzw. des neueingeführten Grenzwertes für Gesamtkohlenstoff (organisch) sowie die Formaldehyd-Emissionswerte in der jetztigen Fassung für Betreiber von Biogasanlagen von Bedeutung.
Der Autor geht für Biogasanlagen mit verschiedenen Inbetriebnahmedaten auf die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen wie Modernisierung oder Zubau auf die Vergütungsdauer ein und diskutiert diese im Lichte der BGH-Entscheidung zum sog. weiten Anlagebegriff vom 4.
Die Autorin stellt Ergebnisse der Clearingstelle EEG zu Fragen räumlich abgesetzter Satelliten-BHKW (Votum 2013/23) sowie zum Technologie-Bonus für Abgasturbinen (Votum 2013/76) vor.
Zur der Frage, ob die Änderung der Voraussetzungen für den Anspruch auf den Landschaftspflegebonus mit der EEG-Novelle 2014 i.V.m. mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen zu Rückforderungen des Netzbetreibers ggü.
Die technische Information 4 (TI4) »Sicherheitsregeln für Biogasanlagen« der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (siehe im Anhang) bietet eine Zusammenfassung und praxisnahe Erläuterung der für Biogasanlagenbetreiber, -planer sowie Fach- und Baufirmen relevanten Sicherheitsbestimmungen. Die überarbeitete Fassung (Stand Dezember 2015) wurde an geänderte bzw.
Der Autor beleuchtet die Konkurrenzsituation unter Direktvermarktern, welche sich durch den Einstieg klassischer Energieversorger in diesen Bereich verschärft habe und möglicherweise zu einem Oligopol in der Vermarktung von Strom aus EEG-Anlagen führen werde. Konsequenzen des zunehmenden Wettbewerbs und des sinkenden Preisniveaus werden für Windenergie, Fotovoltaik und Biogasverstromung dargestellt.
Der Autor zeigt anhand von Praxisbeispielen Flexibilisierungspotentiale und zukunftsfähige Stromvermarktungsstrategien für Biogasanlagen auf, wie z.B. marktoptimierter Fahrplanbetrieb oder saisonale Flexibilisierung.
Sachverhalt: Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Biogasanlage E.“ der Antragsgegnerin. Sie fürchten, die mit diesem Plan ermöglichte Errichtung einer Biogasanlage werde die Nutzbarkeit ihrer in der Nähe gelegenen Grundstücke beeinträchtigen.
Entscheidung: Zugestimmt.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2015 den Hinweis zu dem Thema »Anwendungs- und Berechnungsfragen zur Höchstbemessungsleistung und Bemessungsleistung von Biogasanlagen gemäß §§ 47 Abs. 1, 101 Abs. 1 EEG 2014« beschlossen.
Gegenstand der im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durch Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (BBH) und das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellten Studie »Fördervorschläge für Biogas-Bestandsanlagen im EEG.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 für den in ihrer Biogasanlage im Jahr 2010 erzeugten und in das Netz der Partei zu 2 eingespeisten Strom einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sog. Gülle-Bonus nach § 27 Abs. 4