Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Chancen des neuen Mieterstromgesetzes. Er stellt hierzu bestehende Konzepte zur Versorgung von Gewerbemietern oder mehrerer kleiner Mehrfamilienhäuser mit Strom und Wärme durch Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) vor. Speicher können das jeweilige Konzept sinnvoll ergänzen. Ferner geht er auch auf die Komplexität des notwendigen Messstellenkonzepts und die Kosten des Konzepts ein.
Die von Agora Energiewende durchgeführte Analyse „Das Klimaschutzziel von -40 Prozent bis 2020: Wo landen wir ohne weitere Maßnahmen?“ nimmt den im April 2017 vorgelegte Klimaschutz-Projektionsbericht der Bundesregierung zum Anlass, diesen mit einer aktualisierten Datenbasis neu zu bewerten. Welche Differenz sich auf Grundlage der neueren Daten für die Verfehlung des gesteckten Klimaschutzpfades ergebe, wird hier umfassend analysiert.
Der Autor stellt ein wirtschaftliches Konzept einer Biogasanlage im bedarfsorientierten Betrieb vor. Das vorgestellte System sieht für die Wärmeversorgung in einem Nahwärmenetz auch Gas- und Wärmespeicher vor. Der Autor geht außerdem auf die Flexibilitätsprämie, Fördermöglichkeiten und verschiedene Fahrplanstrategien ein.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 31.
Im vorliegenden Votumsverfahren waren im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Satelliten-BHKW der Anlagenbetreiberin, welches 2011 zu einer 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlage hinzugebaut wurde und vor dem 1.
Die Pflicht zur Registrierung im MaStR ergibt sich nicht aus dem EEG sondern aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV); lesen Sie dazu die Häufige Rechtsfrage Nr. 204.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
In dem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Voten der Clearingstelle EEG vorgestellt, in denen es um die Flexibilitätsprämie bei Bestandsanlagen geht. Das Votum 2016/41 betrifft Fragen zum Beginn des zehnjährigen Förderzeitraums, das Votum 2016/18 Fragen zur Anwendbarkeit der Prämie auch bei Mischgasanlagen.
Sachverhalt:
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.
Der Autor analysiert das Potenzial von Biomethan als Kraftstoff und und als Speichermedium (Power to Gas) , nachdem durch die auslaufenden EEG-Boni kein Anreiz für eine Verstromung auf Grundlage einer Förderung nach dem EEG mehr bestehe. Hierbei erläutert er Beispiele der Biomethannutzung verschiedener Unternehmen, unter anderem auch das e-Gas-Projekt von Audi.
In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin betriebene Satelliten-BHKW
Am Mittwoch, den 3. Mai 2017 fand das 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG - und zugleich der Festakt zu ihrem zehnjährigen Jubiläum statt.
Der Autor erkäutert ein Wohnpark-Projekt mit 37 Einheiten, welches nahezu keine CO2-Emmissionen verursacht und durch erneuerbare Energien versorgt wird. Hierbei erläutert er das Konzept der Strom- und Wärmeversorgung und geht insbesondere auf den Sabatier-Prozess der Power-to-Gas-Konversion ein.
Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).
Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.
Der Wortlaut der Regelung zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat sich im EEG 2017 gegenüber den Vorgängerfassungen geändert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapier zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).
Das Eckpunktepapier enthält Informationen zu
Die Autorin stellt die Ergebnisse des Votums 2016/21 der Clearingstelle EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage und des Schiedsspruchs 2016/43 zu nachträglichen Korrekturen für Nachzahlungen auf den KWK-Bonus vor.
Im Beitrag werden die Änderungen und Auswirkungen des neuen Düngemittelverordnungs-(DüV-)Entwurfs diskutiert. Der Autor merkt an, dass sich durch die weiteren Einschränkungen bezüglich der Ausbringung von Düngemitteln Nachteile für Biogasbetriebe ergäben. Einzelne kritische Aspekte der Regelung und deren Folgen werden erläutert.
Im Artikel wird die Möglichkeit vorgestellt, wie nach der Maisernte auf den Feldern verbleibende Pflanzenreste und Stroh in einer Biogasanlage sinnvoll vergoren werden können. Das Vergären von Maisstroh werde derzeit erprobt und es lägen bereits erfolgversprechende Studien vor. Durch die Zugabe von Zuckerrüben erreiche die Silage nahezu den gleichen Biogasertrag wie eine übliche Maissilage.
Die Autoren zeigen im Artikel Möglichkeiten auf, wie auch im Gewerbesektor ein Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden kann. Hierzu erläutern sie anhand eines Fallbeispiels die verschiedenen relevanten Säulen zur Verringerung der Amortisationszeit.
Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Erteilung einer behördlichen Bescheinigung, um die Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte für den Vergütungszeitraum des Jahres 2013 gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen.
Entscheidung: Bejaht.
Der Markt für Speicher - auch im Zusammenspiel mit EEG-Anlagen - wächst weiterhin stetig. Gleichzeitig sind nach wie vor viele Fragen offen, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG von Expertinnen und Experten aus technischer und rechtlicher Sicht beleuchtet wurden.