Leitsätze des Gerichts:
1. Verwendet der Betreiber eines Blocheizkraftwerks ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat zum Betrieb der Anlage, verliert der für den eingespeisten Strom auch dann die Ansprüche auf die Grundvergütung, den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus, wenn er dem Anlagentank für die Erzeugung des Stroms weniger Palmölraffinat entnommen hat als sich an zertifiziertem Palmöl im Lagertank befand.
Sachverhalt: Fraglich war, ob eine Abgasturbine zur Nachverstromung einen Anspruch auf Technologie-Bonus begründet. Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage mit BHKW. Im Abgasstrang des BHKW-Motors befinden sich Turbinen, die die Abgase zur Nachverstromung in einem eigenen Generator zur Stromerzeugung nutzen.
Der Autor thematisiert in seinem Beitrag die ab dem 7. Juli 2015 in Kraft getretenen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE), die auch für Bestandsanlagen gelten.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Oktober 2010 hat (im Ergebnis bejaht).
Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch auf den in § 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung.
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Ergebnis: Verneint.
Leitsätze:
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag ein Verbundprojekt des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik und Transportprozesse (LTTT) der Universität Bayreuth vor, in der eine besonders leistungsfähige Mini-ORC-Anlage (ca. 15 KWel) entwickelt und an drei regionalen Biogasanlagen mit verschiedenen Schaltungsvarianten getestet wurde.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, wie Organic-Rankine-Cycle-(ORC)-Anlagen in Biogasanlagen mit bestehenden Wärmenutzungskonzepten integriert werden können und erläutern dabei auch die Funktionsweise von ORC-Anlagen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) nach der Gefahrstoffverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Der Artikel befasst sich mit der im Rahmen des Projekts »BioPower2Gas« untersuchten Wirtschaftlichkeit des Zubaus großer, flexibel betriebener Biogas-BHKW ohne zusätzlichen Netzausbau. Bei diesem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsprojekt werde davon ausgegangen, dass die BHKW flexibel ausgelegt seien und bedarfsgerecht einspeisen könnten.
Der Autor zeigt für unterschiedliche Stromvermarktungsprodukte im Bereich der Regelenergie die jeweiligen mess- und kommunikationstechnischen Voraussetzungen für Biogasanlagen auf. Dazu werden in dem Beitrag zunächst die Grundlagen der Frequenzregelung sowie der Strombörse und ihre verschiedenen Produkte und anschließend die Produkte Primärregelenergie, Sekundärregelenergie und Minutenregelenergie des Regeleistungsmarkt sowie die Direktvermarktung erläutert. Dabei werden die jeweiligen technischen Voraussetzungen für Biogasanlagen bzgl.
Der Autor bewertet in seinem Artikel die technische Belastung von Biogas-BHKW durch flexiblen Teillastbetrieb. Vor allem durch die Flexibilitätsprämie und die Erfordernisse der Nachfrage am Strommarkt gewinne ein flexibler Betrieb bei Biogas-BHKW immer mehr an Bedeutung. Viele Anlagenbetreiber hätten jedoch die Befüchtung, dass der häufige Teillastbetrieb die Technik auf Dauer schädigen könne.
Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismusverordnung - AusglMechV)
vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146), in Kraft getreten am 20. Februar 2015.
Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV) vom 17. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2.
Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV)
Grundsätzlich nein, es sei denn
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin stattfand.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag eine neue Generation von ORC-Modulen vor, welche die Effizienz der Anlage erhöhen und den Gesamtwirkungsgrad steigern.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über ein Bioenergiedorf, dessen Energiekonzept maßgeblich von einer Biogasanlage getragen wird.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, wie durch Anwendung der Flexibilitätsprämie die Stromproduktion von Biogas-BHKW signifikant variabler als vorher gestaltet werden kann. Dabei geht er u.a. auf die dafür erforderlichen technischen Vorrichtungen, Genehmigungen und Betriebsweisen ein.
Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.
Die Clearingstelle EEG hat am 15. Mai 2015 ihren Hinweis zu dem Thema „Netzverträglichkeitsprüfung“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss zur Konsultation vom 28. Mai 2013, die Stellungnahmen zur Konsultation, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt.