Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.
Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelungen zum Netzanschluss im EEG 2014 und untersucht, welche Änderungen sich daraus für Netzbetreiber ergeben. Er geht dabei zunächst auf die Auskunftspflichten des Netzbetreibers ein und erläutert anschließend die Regelungen zum Netzanschluss.
Die vom Ökoinstitut im Auftrag der Agora Energiewende erstellte Studie »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« schlägt ein Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign vor.
In dem Beitrag wird die Technologie der mobilen Wärmespeicherung unter Berücksichtigung technologischer und ökonomischer Aspekte vorgestellt.
Die im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erstellte Studie des Leipziger Instituts für Energie gibt eine Jahresprognose der EEG-Stromeinspeisung für alle Energieträger für das Jahr 2015 ab. Die Prognose umfasst die Entwicklung der installierten Leistung und der Stromerzeugung.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Ausblick auf die von ihm erwartete Entwicklung von Abfallvergärungsanlagen seit inkrafttreten des EEG 2014.
Die Autoren thematisieren in ihrem Beitrag die Änderungen, welche seit dem Inkrafttreten des EEG 2014 für Betreiber von Biogas-Bestandsanlagen gelten. Beleuchtet weden u.a. Themen wie die Eigenversorgung, der Landschaftspflege-Bonus, die Direktvermarktung oder die Definition des Inbetriebnahmebegriffs.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Neuordnung des Direktvermarktungsrechts für Strom aus Biogasanlagen im Zuge des Inkrafttretens des EEG 2014. Beleuchtet werden u.a. die Voraussetzungen für das Marktprämienmodell hinsichtlich Pänalen und Fernsteuerbarkeit sowie die Folgen von negativen Preisen an der Strombörse.
Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. September 2014, GZ IV D 2 - S 7124/12/10001-02 (s. Anhang) wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (BStBl I S. 846) geändert.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem EEG 2014 und betrachtet das Gesetz im Kontext der weiteren Rechtsentwicklung. Er erörtert zunächst die Ausgangslage und erläutert sodann, weshalb er die Notwendigkeit einer Reform des EEG sieht.
Nein. Der KWK-Bonus gemäß Anlage 3 Nr. I EEG 2009 kann verlangt werden, wenn
Nein; auch nicht teilweise.
Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3
Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung - AnlRegV)
Die Autorin stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (AwSV) vor und diskutiert die Implikationen für Betreiber von Biogasanlagen.
Durch den zum 1. August 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218, s. Anhang), das am 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 erstmals geändert.
Vorabinformation:
Der Autor erläutert die Neuregelungen des EEG 2014 zur Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen. Dabei geht er zunächst darauf ein, wie sich die Höchstbemessungsleistung definiert und woran sie anknüpft beziehungsweise an welcher Anlagenkomponente sie festgemacht ist. Zuletzt thematisiert er, was im Falle von Änderungen an der Anlage oder dem Austausch beziehungsweise Versetzen von Blockheizkraftwerden mit der Höchstbemessungsleistung passiert.
Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.