Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)
Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475).
Der Beitrag untersucht das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von speicherungsbezogenen (Zwischenspeicherung gem. §§ 16 Abs. 3, 3 Nr. 1 Satz 2 EEG 2009 und nach den allgemeinen Vergütungsregeln; Eigenverbrauch bei PV-Anla
Zu der Frage, ob die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus bei Bestandsanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW sich auf die Bemessungsleistung der Anlage bezieht (hier: verneint.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.
In seinem Beitrag geht der Autor detailliert u.a. auf die technischen und ökonomischen Potentiale der Energiegewinnung aus den verschiedenen Abfallfraktionen in Deutschland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Aus seiner Sicht seien die - für die energetische Verwertung - verfügbaren Mengen begrenzt; Potentiale gebe es allenfalls bei Bioabfällen.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Im Anhang finden Sie
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Die Autoren stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Biogasanlagen verschiedener Größen mit verschiedenen Einsatzstoffen an, die unter dem EEG 2012 errichtet wurden. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Tabellen dargestellt.
Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.