Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
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Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Der Autor geht auf die Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ein, wonach künftig Biogasgülle als Abfall gelten solle und stellt die daraus resultierenden Folgen für die Biogasbranche dar.
Der Autor geht im zweiten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch ersten Teil des Beitrages).
Der Autor stellt die Änderungen vor, die sich mit dem EEG 2012 für Biogasanlagen ergeben haben und bewertet sie. Dies betrifft u.a. das Einsatzstofftagebuch, Kleinanlagen, das sogenannte Repowering von Bestandsanlagen und Erschwernisse durch das Wasserhaushaltsgesetz.
Der Autor berichtet von zwei Biogasanlagen, bei deren Inbetriebnahme es beinahe zu Unfällen gekommen wäre und stellt die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Gefahrenhinweise zusammen.
Die Autoren stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Biogasanlagen verschiedener Größen mit verschiedenen Einsatzstoffen an, die unter dem EEG 2012 errichtet wurden. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Tabellen dargestellt.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss.
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.
Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.
Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.
Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt.
Der Autor geht im ersten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch zweiten Teil des Beitrages).
In diesem Beitrag wird auf die mit dem EEG 2012 eingeführte eigene Vergütung für Güllekleinanlagen und deren Rentabilität eingegangen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz in Deutschland dar.
Der Autor stellt in seinem Beitrag neuere technische Entwicklungen im Bereich von Mikro-Holz-BHKW - u.a. in Bezug auf das KWK-Potential, den Einsatz von Stirlingmotoren sowie den Einsatz von Holzvergasungstechnologien - dar.