Direkt zum Inhalt

Suche in Anlage (Begriff)

Angezeigt werden Ergebnisse 126 - 150 von 343 gesamt (Seite 6 von 14).
Votum 2015/16
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/16

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf demselben Flurstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1

1
Rechtsprechung– VIII ZR 325/13
Aktenzeichen: VIII ZR 325/13

Leitsatz des Gerichts:

1
Votum 2015/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/6
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf teilweise unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Erm

1
Votum 2015/5– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/5
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei aneinandergrenzenden Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs.

1
Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin stattfand.

1
Rechtsprechung– 2 U 53/14
Aktenzeichen: 2 U 53/14
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Leitsätze des Gerichts:

Zur Auslegung von § 19 Abs. 1 EEG 2009

1
Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Inbetriebnahmebegriffs in den verschiedenen Fassungen des EEG und die sich daraus ergebenden Probleme.

1
Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.

1
Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit Stromspeichern nach EEG 2014 und geht in diesem Kontext auf insbesondere auf die Neuregelung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 ein.

1
Votum 2014/42– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/42
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 30, BauGB/ROG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast um

1
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: SysStabV

Die Einzelheiten zur Nachrüstverpflichtung - insbesondere hinsichtlich der Schwellenwerte für die Über- und Unterfrequezabschaltung sowie zu den Umrüstungsfristen, regelt die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die seit ihrer Erstveröffentlichung am 20.07.2012 mehrfach angepasst und ergänzt wurde.

Die aktuelle sowie frühere Versionen der SysStabV können unter Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) abgerufen werden.

1
Stellungnahme 2014/26/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/26/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf jeweils alleinstehenden Gebäuden auf verschiedenen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1

1
Aufsatz

In dem Beitrag werden die Voten 2013/62 und 2014/2 zu PV-Freiflächenvorhaben vorgestellt, welche im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlicht wurden.

1
Votum 2014/22– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die vom Anlagenbetreiber auf zwei Flurstücken betriebenen Fotovoltaikanlagen auf drei verschiedenen, alleinstehenden Gebäuden zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1

1
Votum 2014/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/23
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen, die auf zwei alleinstehenden Gebäuden auf je unterschiedlichen Flurstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebn

1
Votum 2014/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/19
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die vom Anlagenbetreiber auf einem Flurstück betriebenen Fotovoltaikanlagen gemeinsam mit den von einer anderen Person auf demselben Flurstück betriebenen Fotovoltaikanlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1

1
Rechtsprechung– 1 U 440/14

Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier bejaht: Erforderlich sei ein zur bestimmungsgemäßen Einspeisung bereiter Zustand. Technisch betriebsbereit sei die Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und dauerhaft Strom erzeugen könne.

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch den zum 1. August 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218, s. Anhang), das am 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 erstmals geändert.

1
Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.

1
Aufsatz

Der Autor erläutert die Neuregelungen des EEG 2014 zur Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen. Dabei geht er zunächst darauf ein, wie sich die Höchstbemessungsleistung definiert und woran sie anknüpft beziehungsweise an welcher Anlagenkomponente sie festgemacht ist. Zuletzt thematisiert er, was im Falle von Änderungen an der Anlage oder dem Austausch beziehungsweise Versetzen von Blockheizkraftwerden mit der Höchstbemessungsleistung passiert.

1
Votum 2014/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (

1
Votum 2014/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/10
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei Gebäuden, die teils auf aneinandergrenzen Flurstücken, teils auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betri

1