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Politisches Programm

Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU

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Aufsatz
War die Bundesnetzagentur bisher hauptsächlich mit netzspezifischen Angelegenheiten betraut, so ist mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein neuer Aufgabenbereich hinzugekommen, der mit der intensiven Überwachung des bundesweiten Ausgleichs der EEG-Strom- und Vergütungsmengen mittels des Wälzungsmechanismus beschrieben werden kann.
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Studie

Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie beschäftigt sich mit den Potenzialen und Erfordernissen der Stromkennzeichnung.

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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Aufsatz
Das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (1. EEGÄG) geht auf den Koalitionsvertrag zurück, wonach zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien das EEG fortzuentwickeln ist.
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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7.

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Aufsatz
Der Beitrag behandelt zunächst den tatsächlichen und politischen Hintergrund des 1. EEGÄG sowie die inhaltlichen Neuerungen und ihre Umsetzung in der Praxis. Anschließend geht er auf die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht ein.
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Rechtsprechung– VIII ZR 108/04
Aktenzeichen: VIII ZR 108/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 14
Zu den Voraussetzungen des Ausgleichs nach § 11 Abs. 4 EEG (2000)
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Aufsatz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2243), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Aufsatz
Am 01.08.2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (BGBl I, 1918) in Kraft getreten. Kern dieses Artikelgesetzes ist die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Folgenden: EEG). Der Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze des neuen EEG in seinem rechtlichen und tatsächlichen Kontext vor.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14, KWKG 2002
Besprechung von BGH, Urt. v. 22.12.2003, VIII ZR 90/02 VIII ZR 310/02. - Verf. stimmt den Entscheidungen zu, betont aber, dass diese nur für "Altverträge", die vor Inkrafttreten der gesestzlichen Mindestvergütungsregelungen geschlossen wurden, relevant sind.
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Rechtsprechung– 1 E 54/04 (V)
Aktenzeichen: 1 E 54/04 (V)
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 16

Zur Zuerkennung der besonderen Ausgleichsregelung nach § 11a EEG 2000 als Ermessensentscheidung und mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (vom Gericht beides verneint: Bei der Entscheidung darüber, ob den berechtigten Unternehmen die besondere Ausgleichsregelung nach § 11 a zugute kommen soll, handele es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung, das heißt, dass berechtigte Unternehmen hat, wenn es die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Begrenzung der

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Rechtsprechung– VIII ZR 90/02
Aktenzeichen: VIII ZR 90/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über Steuer- und Abgabeklauseln an Sondervertragskunden möglich ist.

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Rechtsprechung– VIII ZR 310/02
Aktenzeichen: VIII ZR 310/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über vertragliche Preisanpassungsregeln möglich ist.

 

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1459) wurde in § 11a EEG 2000 die Möglichkeit eingeführt, stromintensive Unternehmen teilweise von der Umlage der EEG-Kosten zu befreien.

Im Anhang finden Sie

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, KWKG 2002
Der Beitrag untersucht zunächst, inwieweit die Letztverbraucher die Förderkosten des EEG und des KWKG zu tragen haben. Anschließend wird gezeigt, dass die Kostenabwälzung auf die Letztverbraucher der umweltpolitischen Ratio beider Gesetze entspricht, indem das Verursacherprinzip und der Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprochen wird.
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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Belastung der stromintensiven Industrie durch das EEG und Perspektiven. Kurzgutachten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406, s. Anhang), das am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 zum zweiten Mal geändert.

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Gesetzentwurf

Das EEG 2014 ist durch den von den Regierungsfraktionen CDU/

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Fachgespräch

Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.

Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.

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