Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag zwei Voten vor. Das Votum 2020/14 der Clearingstelle hat geklärt, ob es sich bei einem Zubau von PV-Modulen zu einer Bestandsanlage nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 lit.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin begehrte nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) den anzulegenden Wert durch die Bundesnetzagentur mit 8 ct/kWh zu bestimmen und nicht um 0,3 ct/kWh gem. § 26
In seinem Aufsatz berichtet der Autor über die entfallende EEG-Vergütung für ältere Solar- und Windkraftanlagen. Die sog. Ü20-Anlagen würden ab dem kommenden Jahr aus der Subvention des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen und dementsprechend müssten Anlagenbetreiber in andere Vermarktungsmodelle umsteigen. Hemmend für den Einstieg in die Direktvermarktung seien aber die geringen Börsenstrompreise.
Der Autor berichtet in seinem Artikel über den Stand der Energiewirtschaft in Polen und dessen beginnende Energiewende. Der Anteil des Kohlestroms im Energiemix belaufe sich auf 3/4 des heimischen Bedarfs. In den letzten Jahren gewinne aber der Ausbau erneuerbarer Energien an Dynamik. 2019 seien ca. 1,4 GW PV-Kapazitäten installiert worden, für 2020 erwarte man, dass sich diese Zahl auf 2.5 GW erhöhe.
Die Werkstoffindustrie sei auf der Suche nach neuen Materialien für die Solarindustrie. Bald komme es zu der Frage der richtigen Entsorgung oder des Recyclings von PV-Modulen. Außerdem beschäftigten sich Forscher auch mit dem Ersetzen toxischer Werkstoffe (wie etwa Blei), die man heutzutage verwende. Künstliche Intelligenz helfe dabei vorherzusagen, wie sich die Materialien unter verschiedenen Bedingungen verhielten, was Zeit und Aufwand spare.
Der Autor berichtet über die Erkenntnisse auf der Intersolar Europe - virtuelle Roundtables Europe im Juni zur Anlagenverwaltung. Die Hauptthemen seien die Ertrags- und Umsatzerhöhung gewesen, die Hauptprobleme seien der Mangel an verlässlichen Daten und repräsentativen Ergebnissen. Es sei allerdings mit einem gewissen Aufwand möglich, die Modul- und Parkperformance objektiv zu bewerten und zu optimieren, es bleibe aber keine einfache Aufgabe.
In dem vorliegendem Aufsatz wird über die aktuelle Lage in dem mexikanischen Solarenergiesektor berichtet. Die Politik des Präsidenten, der Ende 2018 sein Amt antrat, fördere erneut fossile Energieträger. Es solle zwar bis Ende 2020 ca. 4 GW neue Fotovoltaik-Kapazitäten ans Netz gehen, jedoch verlangsame sich der Fotovoltaik-Ausbau.
Der Aufsatz berichtet über die laufende Energiewende in den USA. Das Land verfüge zurzeit über 236 GW von Kohlekraftwerken und mehr als 1.000 Gaskraftwerkseinheiten, die in den kommenden Jahrzehnten mit den erneuerbaren Stromquellen ersetzt und stillgelegt werden müssten. Die Anzahl der neuen Hybrid-Kraftwerke häufe sich insbesondere in den westlichen Bundesstaaten an, darüber hinaus sei deren Strompreis mit dem aus konventionellen Kraftwerken voll wettbewerbsfähig. Es müssten aber noch viele Regularien angepasst werden.
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Technologie der PV-Hybridmodule (PVT), die sowohl Solarstrom als auch Solarwärme erzeugen. Die Effizienz der hybriden Module sei im Vergleich zu solchen mit einer Kombination aus reinen Solarthermie- und PV-Modulen mit gleicher Gesamtfläche höher.
Der vorliegende Aufsatz bietet einen umfassenden Blick auf die mögliche Kopplung von billigem oder überschüssigem regenerativen Strom mit Power-to-Gas-Anlagen. Während die Idee nicht neu sei und zunächst einen guten Einklang zwischen beiden Technologien herzustellen scheine, offenbare eine nähere Betrachtung ein anderes Bild. Die während der Phase niedriger Preise entstandenen Strommengen seien unzureichend, um den heimischen Bedarf an klimaneutralen Gasen zu decken.
Der Artikel beschreibt, wie sich der Markt und die Geschäftsmodelle für Erneuerbare-Energien-Projekte in naher Zukunft veränderten. Die Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement - PPA) werden an Bedeutung gewinnen, was sich unausweichlich auf die Finanzierungsmodelle auswirkt. Die PPAs werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschlossen.
Der Artikel behandelt das Thema der fassadenintegrierten PV-Systeme. Eine Montierung der PV-Module an verschiedenen Seiten eines Gebäudes biete unterschiedliche Erzeugungsprofile im Vergleich zu konventionellen nach Süd ausgerichteten Dachanlagen. Werden die Fassadenmodule an mehreren Wänden installiert, ändert sich entsprechend das gesamte Erzeugungsprofil.
Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I 2020 S. 1728), das am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) am 1.
Gebäudeenergiegesetz - GEG
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Gesetze (Heizungsgesetz) vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280).
In dem Votumsverfahren 2020/10-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten, aber stillgelegten Bahnstrecke um einen Schienenweg i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 3c) bzw.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz zur Mieterstromförderung schwerpunktmäßig die Frage, wie eine mögliche Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage zur Energiewende vor Ort beitrage.
Im Mittelpunkt des Artikels steht die Entwicklung der "neuen" Wasserstoffindustrie in der EU. Der aus Erneuerbaren produzierte Energieträger Wasserstoff spiele eine wesentliche Rolle in der allumfassenden Dekarbonisierung Europas.
Die vorliegende Publikation beleuchtet die derzeitigen Entwicklungen im Bereich der Fotovoltaik sowie die daraus resultierenden kurz- und längerfristigen Auswirkungen auf das Energiesystem. Dazu wird zunächst auf den heutigen Stand der Fotovoltaik eingegangen, bevor daraus abzuleitende Rückschlüsse analysiert, aufgezeigt und diskutiert werden.
Die Studie können Sie hier herunterladen.