Der Markt für Speicher - auch im Zusammenspiel mit EEG-Anlagen - wächst weiterhin stetig. Gleichzeitig sind nach wie vor viele Fragen offen, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG von Expertinnen und Experten aus technischer und rechtlicher Sicht beleuchtet wurden.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Im Beitrag werden die Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle EEG zu Anwendungsfragen von Speichern unter dem EEG 2014, die Stellungnahme 2016/42/Stn zur Kostentragungspflicht für die Bezugsseite der Messu
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Für die Auslegung des Gebäudebegriffs sind die Hinweise 2011/10 und 2017/46 der Clearingstelle heranzuziehen.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin auf zwei unterschiedlichen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung des in diesen Anlagen erzeugten Stroms gemeinsam mit weiteren Anlagen gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 als e
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagen
Der Autor beschreibt die Projekte zweier neuer Stadtquartiere in Berlin, die mit Hilfe von erneuerbaren Energien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen. Es handelt sich hierbei zum einen um das Holzmarkt-Areal für Künstler- und Gewerbetreibende im Zentrum Berlins, welches mit Geothermie, Abwäme, einem Blockheizkraftwerk (BHKW) und PV-Anlagen mit Strom und Wärme versorgt werden soll.
Der Autor erläutert in seinem Beitrag das Förderprogramm SINTEG (Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hierbei geht er auf die fünf SINTEG-Projekte NEW 4.0, enera, Windnode, Designetz sowie C/sells ein, erläutert deren unterschiedliche Konzepte und Hintergründe und beleuchtet die eigens für die Teilnehmer beschlossenen Experimentierklauseln in den wichtigsten Energiegesetzen.
Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:
Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)
Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückforderung überzahlter Einspeisevergütung für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur hat (hier: bejaht. Die verspätete Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur führe zur Sanktionierung mittels Reduzierung der Vergütung für den Zeitraum der Inbetriebnahme (31.
Die Studie zum Thema »Mieterstrom« wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben. Der am 17. Januar 2017 veröffentlichte Schlussbericht gibt Auskunft über die Inhalte mit folgenden Schwerpunkten: Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM).
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen, die auf einem Gebäude in Betrieb genommen worden sind, gemeinsam mit den Anlagen auf einem anderen Gebäude gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1
Der Autor betrachtet und bewertet in seinem Beitrag die aktuelle Rechtslage für Mieterstrommodelle sowie geplante Neuregelungen im Zuge des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrom.
Die Autorin setzt sich in Ihrem Beitrag mit den Schwierigkeiten des seit dem EEG 2017 geltenden Ausschlusses von Eigenversorgung bei Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, auseinander. Hierbei erläutert sie die Ausnahmen von der Regelung, »Stolpersteine« und Wege zur Vermeidung eines Verstoßes gegen diese Regelung.
Die Autorin erläutert im Beitrag das Funktionsprinzip von zentral gesteuerten Batteriepools. Hierbei stellt sie verschiedene auf dem Markt erhältliche Angebote und deren Technik sowie Geschäftsmodelle vor.
Der Autor stellt im Beitrag die Anwendungsfälle und Vorteile von Power-to-Heat (P2H) in Form der Umwandlung von Stromüberschüssen aus Wind- und Solarenergie in Wärme vor. Er nimmt hierbei Bezug auf P2H-Anlagen im virtuellen Kraftwerk, Regelleistung und aktuelle Förderprogramme.
Im Artikel wird die Möglicheit vorgestellt, wie der mit den erneuerbaren Energien einhergehende, wachsende Flexibilitätsbedarf durch große Batteriespeicher gedeckt werden kann. Neben den Grundlagen der verschiedenen Technologien stationärer Batterien werden einige Konzepte und konkrete Projekte vorgestellt sowie die Vorteile gegenüber eines alternativen Netzausbaus dargelegt.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Eigenversorgung durch selbst erzeugten Solarstrom als wirtschaftliches Geschäftsmodell und weist mit Hilfe wegweisender Rechtsprechungen auf die dabei zu beachtenden juristischen Feinheiten hin. Kernpunkte sind hierbei unter anderem die EEG-Umlage, Befreiungstatbestände, Personenidentität und Meldepflichten von Eigenversorgern.
Die Autorin stellt eine in Berlin auf Mehrfamilienhäusern bereits realisierte, neuartige Hybridanlage vor, die aus PV-Modulen und kleinen Rotoren zur Windenergienutzung besteht. Die direkt an der Dachkante installierten, sogenannten Windrailmodule könnten in urbanen Räumen mit wenig Platz im Vergleich zu reinen PV- oder Windenergieanlagen die Stromausbeute erhöhen und eine zeitlich gleichmäßigere Stromerzeugung gewährleisten.
Im Beitrag wird die Rolle des Prosumers in zukünftigen Stromnetzen im Zuge der Energiewende herausgestellt. Durch die steigenden Stromkosten im Gegensatz zu den mittlerweile weitaus geringeren Stromgestehungskosten durch Erneuerbare-Energien-Anlagen lohne sich der Eigenverbrauch immer mehr. Durch die Kombination mit Energiespeichern könnten rentable Systeme für Smart Grids entwickelt werden. Die Autorin zeigt mögliche Modelle, spricht die Probleme der Datensicherheit an und zeigt auch aktuelle Fördermöglichkeiten auf.
Fünfter Monitoring-Bericht »Energie der Zukunft« für das Berichtsjahr 2015 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des
In ihrem Bericht zur Flächeninanspruchnahme für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nach § 36 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) von Dezember 2016 schätzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Flächeninanspruchnahme von Freiflächenanlagen nach Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen differenziert nach Flächenkategorien ab. Schwerpunkt ist hierbei die Inanspruchnahme von Ackerland.