Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.
Der Beitrag schildert die unterschiedlichen Sichtweisen über die Zulässigkeit und die technischen Anschlussbedingungen von Plugin-PV bzw. Mini-Fotovoltaikanlagen in Privathaushalten im Rahmen des laufenden Normungsprozesses.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich dem EEG 2017 widmete und am 23. September 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).
Die Autorin gibt in Ihrem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten zulassungsrelevanten Vorschriften für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach einer Einführung in den Themenkomplex werden hierbei die Zulassungsvoraussetzungen, wie die bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, geschildert. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnen Erkenntnissen in den Schlussbemerkungen festgehalten und ein Ausblick auf die Regelungen des EEG 2017 gegeben.
Der Autor widmet seinen Beitrag der Registrierung von Genehmigungen nach § 4 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV). Hierbei gibt er zunächst eine thematische Einführung und beschreibt dann, welche Anlagen einer registrierungspflichtigen Genehmigung bedürfen.
Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.
Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag den Begriff der »unmittelbaren räumlichen Nähe« bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und geht dabei auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2016 ein, in dem zu Gunsten eines Anlagenbetreibers keine unmittelbare räumliche Nähe angenommen wurde.
In dem Beitrag berichtet die Autorin über ein Solar-Stecker-Modul (u.a. auch als Plug&Play-System, PlugIn-System, Steckdosenmodul oder Guerillia-PV-Modul bekannt) eines Herstellers, das die Anforderungen der geltenden VDE-Normen laut Herstellerangaben erfülle.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13
Die Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2016 die erste geöffnete Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Nachbarland Dänemark bekannt gegeben.
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.
Die Norm DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712) regelt die Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art bei der Errichtung von PV-Stromversorgungssystemen, die elektrische Anlagen versorgen, elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öf
Im Artikel wird dargelegt, wie die Stabilität des Stromnetzes trotz des weiteren Ausbaus von Fotovoltaikanlagen gewährleistet werden könne. Hierzu analysiert der Autor den Nutzen einer Kombination von Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern, Elektromobilen und Wärmepumpen. Dabei werden insbesondere Heimspeicheranlagen sowie deren Vernetzung zu Quartierspeichern beleuchtet.
Der Autor beschreibt die nicht zu vernachlässigende Blendwirkung von Fotovoltaikmodulen. Die Wirkung sei jedoch von vielen Einflussfaktoren wie Abstände, Ausrichtung und Neigungswinkel abhängig und sollte im Zweifelsfall vor der Planung gutachterlich untersucht werden. Denn es bestehe nicht nur die Gefahr direkter gesundheitlicher Schäden für das Auge, sondern z. B. auch indirekt für geblendete Verkehrsteilnehmer.
Der Autor erläutert die aktuelle Entwicklung, Fotovoltaikmodule als Bauteil in Gebäuden zu integrieren (Building Integrated Photovoltaic - BIPV). Hierzu stellt er verschiedene Beispiele dar, wie Module z. B. optisch ansprechend als Vordach oder Fassade des Gebäudes realisiert wurden. Er nimmt auch Bezug auf die regulatorischen Rahmenbedingungen und die Norm EN 50583.
Die Norm DIN-EN 50583 - "Photovoltaik im Bauwesen" (bzw. VDE 0126-210) mit Ausgabe im Oktober 2016 legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Fotovoltaik-Module zur Verwendung in Bauprodukten (Building
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag den Begriff des Bauwerks am Beispiel einer Photovoltaikanlage anhand zweier Urteile des Bundesgerichtshofes (Urteil des VII. Zivilsenats vom 02.06.2016 und Urteil vom VIII. Zivilsenat vom 09.10.2013).
Dieser Beitrag behandelt Strategien, mit denen Bürgerprojekte den Herausforderungen des Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien begegnen können. Erwähnt wird u.a. ein Projektierer, welcher sich auf Anlagengrößen kleiner 750 KW spezialisiert, damit Anlagenbetreiber (weiterhin) feste Einspeisetarife realisieren können.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Herausforderung, solargenossenschaftliche Projekte zu realisieren. Dem Autor zufolge hätten Bürgerenergie-Projekte es schwer, erfogreich am neuen Ausschreibungsmodell teilzunehmen. Als bestehende Chancen identifiziert er sowohl Mieterstrommodelle, als auch kleinere Projekte mit einer Anlagen-Leistung bis zu 750 kW.
Der Beitrag befasst sich mit der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen unter dem EEG 2014. Seit dem Jahr 2016 müssen Betreiberinnen und Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Strom direktvermarkten.