Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Marktlösungen im Bereich Großspeicher für Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe und Nachbarschaften. Sie stellt verschiedene technische Ansätze in der Größenordnung von 40 - 700 kWh Speicherkapazität vor, wie Kopplung und Kaskadierung von Speichersystemen, z.B. in intelligenten Energie-Farmen, individuelle Komplettsysteme oder transportable Containerlösungen.
Zu der Frage, ob entstehende Mehrkosten von 25 Prozent bei der Wahl eines anderen als dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Netzbetreiber bei der Durchführung von Maßnahmen zum Netzausbau noch wirtschaftlich zumutbar sind (hier: verneint).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Fotovoltaikinstallation der Anlagenbetreiberin am 28. März 2013 gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis bejaht).
Zu der Frage, ob ein Fotovoltaikanlagenbetreiber, dessen Anlage auf dem Dach eines Carports installiert ist, einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EEG 2009 gegen die Netzbetreiberin für den in ihr Netz eingespeisten Strom hat (hier bejaht, denn bei der Carportanlage handele es sich um ein Gebäude i.S.v.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf teilweise unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Erm
Grundsätzlich nein, es sei denn
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei aneinandergrenzenden Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs.
Die Autoren stellen in diesem Artikel das Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Pilotprojekt 2015 dar. Sie geben einen weitreichenden Überblick über die einzelnen Regelungen der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), u.a. wird dabei auf Fragen zur Erteilung von Förderberechtigungen und zum Rechtsschutz eingegangen.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin stattfand.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Problematik der hohen Variabilität bei der Kommunikation zwischen Wechselrichtern und Leitwarte ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugt wird, ein Vergütungsanspruch nach § 32 Abs. 2 EEG 2012 in der bis zum 31.
Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juni 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG“ beschlossen.
Der Beitrag beleuchtet Fragen zu PV-Freiflächenanlagen, bei welchen ein beschlossener Bebauungsplan erst nach deren Errichtung vorliegt. Untersucht werden die prinzipielle Förderfähigkeit, der Förderbeginn, sowie der einschlägige Fördersatz bei nachträglichem Planungsbeschluss. Nach Meinung der Autoren ist eine Förderfähigkeit zu bejahen, sofern eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB vorliegt.
Die Clearingstelle EEG hat am 15. Mai 2015 ihren Hinweis zu dem Thema „Netzverträglichkeitsprüfung“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss zur Konsultation vom 28. Mai 2013, die Stellungnahmen zur Konsultation, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die Marktentwicklung für PV-Batteriespeichersysteme ein und thematisiert dabei verschiedene Technologien, ihre Sicherheit sowie Förderprogramme für Speicher.
Der Autor stellt in seinem Beitrag unterschiedliche PV-Heizsysteme - wie Heizstabsysteme, Solarspeicheröfen, elektrische Wandkonvektoren oder Wärmepumpen - und die jeweiligen Energie-Managementsysteme vor und geht dabei auch auf deren Potential zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die Fotovoltaikinstallation des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist. Klärungsbedürftig war insbesondere, ob für den Nachweis der Inbetriebnahme ein Lichtbild erforderlich ist.
Leitsätze des Gerichts:
- Schadenersatz wegen verspäteter Anmeldung einer Fotovoltaikanlage zum Netzanschluss.
- Ein kaufmännisches Fachunternehmen im Bereich der Planung und Errichtung von Fotovoltaikanlagen musste im Jahr 2012 mit einer stichtagsbezogenen Neuregelung der Vergütungshöhe im Sinne einer Reduzierung für Strom aus Fotovoltaikanlagen rechnen.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die PV-Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber eine Anspruch auf Vergütung hat, sofern sie der Nachrüstungspflicht gem. § 66 Abs. 1 Nr. 14 EEG 2012 nicht nachkommt.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Transformationsprozess des EEG 2014 von einem weitestgehend staatlich geprägten Fördersystem hin zu einem Marktmodell durch die Einführung von Ausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ein. Hierbei analysiert er die regulatorischen Vorgaben auf europäischer Ebene und setzt diese in Bezug zur nationalen Umsetzung durch das EEG 2014.
Die Clearingstelle EEG hat am 30. April 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands e.V. eingegangen.
Die Autoren befassen sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Solaranlagen nach Abschaffung der Eigenverbrauchsvergütung mit dem EEG 2012.
Der Autor setzt sich kritisch mit dem im Herbst 2014 von der Agora Energiewende vorgestellten Konzept für ein »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« auseinander. Nach Ansicht des Autors greife das Konzept zu kurz, da es nicht über einen Anteil von 50% Erneuerbaren hinausdenke, die Erneuerbaren Energien Anlagen in ein fossil geführtes System einfüge und zu hohem technischen und bürokratischem Aufwand führe.
Der Autor erläutert anhand von Beispielen spezielle Geschäftsmodelle zur Nutzung von PV-Anlagen auf fremden Dächern für den Eigenverbrauch.
Der Autor befasst sich mit der Problematik der Grundversorgerverträge bei nicht vorhandenem oder geringfügigen Anlagenbezugsstrom für Betreiber von Volleinspeisungs-Solaranlagen und gibt praktische Ratschläge sowie einen Überblick zu weiterführenden Informationen für Betroffene.