Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Vorabinformation:
Die Autorin setzt sich mit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auseinander und erläutert finanzielle und die Verfahrensdauer betreffende Vorteile einer Schlichtung oder eines Schiedsgutachtens anhand des Beispiels von Sachmängeln bei PV-Modulen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).
Die Autoren diskutieren verschiedene Optionen für Anlagenbetreiber, bei Verzögerungen des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie stellen relevante Fälle aus der Praxis und einschlägige Gerichtsurteile vor.
Grundsätzlich nein.
Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.
Der Autor bescheibt in seinem Beitrag ein Speichersystem, mit dessen Hilfe Fotovoltaik-Anlagen ohne Einspeisung betrieben werden können, dabei jedoch nach wie vor die Möglichkeit zum Strombezug aus dem Netz in die Kundenanlage besteht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 16, 33 Abs. 1 EEG 2009 (sog. Gebäudevergütung) für den Strom, der in ihrer
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in der PV-Installation auf seinem „Carport“ in dem Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme im Dezember 2011 und dem 13.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei Gebäuden, die teils auf aneinandergrenzen Flurstücken, teils auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betri
In dem Votumsverfahren war die Frage zu klären, ob die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 2 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung erfüllt sind, wenn eine PV-Freiflächenanlage zwar nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1.
Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint. Die Anlagenbetreiberin sei seit dem 1.
Der Autor setzt sich kritisch mit der gängigen Praxis der Ausschreibung von Nachrüstungen älterer Wechselrichter zur Frequenzhaltung durch die Netzbetreiber auseinander. Probleme ergäben sich für den Anlagenbetreiber u.a. bezüglich des Garantieerhalts.
Die Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen sanken im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um 1 Prozent.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Module des Anlagenbetreibers gemäß § 3 Nr. 1 EEG 2009 im Dezember 2011 in Betrieb genommen worden sind (im Ergebnis verneint).
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei alleinstehenden Gebäuden, die auf mehreren, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1
Die Autoren untersuchen die zeitliche und geographische Entwicklung der Fotovoltaik in Deutschland und ziehen daraus Schlussfolgerungen für die Zubauentwicklung von Fotovoltaikanlagen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage Schadensersatz vom Netzbetreiber in Höhe der Summe der entgangenen Einspeisevergütung aufgrund der Zahlungseinstellung wegen fehlendem Tonrundsteuerempfänger durch die sich geänderte Gesetzeslage verlangen kann, weil der Netzbetreiber seine Informations- und Hinweispflichten in diesem Falle verletzt habe.
Ergebnis: Verneint.
Die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Hannover Messe durch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Kurzstudie befasst sich mit den Möglichkeiten (Potenzialen) der Bereitstellung von Systemdienstleistungen - insbesondere der Regelleistungsbereitstellung -
Die Autorin stellt die Ergebnisse einer Befragung zu Eigenverbrauchsanlagen mit Batteriespeichern vor und geht auf Finanzierungsmöglichkeiten für Kunden ein.
Der Autor berichtet über die Themen, die beim PV-Symposium 2014 in Bad Staffelstein diskutiert wurden, insbesondere die EEG-Umlage für Eigenstromerzeuger, der Ausbaukorridor für PV-Anlagen und neue Geschäftsmodelle für die Vermarktung von PV-Strom.
Der Autor diskutiert die Vorteile von Heizsystemen, bei denen Wärmepumpen mit anderen Wärmeerzeugern kombiniert werden. Dabei geht er auch auf den Eigenverbrauch von PV-Strom ein, der durch den Einsatz von Wärmepumpen gesteigert werden kann.