Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers gemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung gemäß § 6 Abs. 1 Nr.
Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht wurden, die auf unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Ab
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nach Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans auf einer Fläche, welche bis 1978 ackerbaulich und von 1978 bis 1991 für die Intensivtierhaltung genutzt wurde.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf die für Konversionsflächen erhöhte Vergütung nach § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 15. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Marktintegrationsmodell für Solarstrom gemäß § 33 EEG 2012, das am 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin stattgefunden hat.
In dem Beitrag geht die Autorin auf die Eigenverbrauchspotentiale im Gewerbe im Gegensatz zu privaten Haushalten ein.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei verschiedenen Gebäuden, die sich auf demselben Grundstück befinden, angebracht wurden, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gese
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf den „Carports“ montierten
Die Autoren fassen in ihrem Beitrag die Inhalte des siebten Erfahrungsaustausches der EEG-Umweltgutachter, der im September 2013 in Mannheim stattfand, zusammen, deren Schwerpunkt die Vorstellung und Diskussion der in diesem Jahr veröffentlichten Umweltgutachterleitlinien war.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, welche auf sieben verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Anlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 9. August 2012 hat.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1
Sachverhalt: Die Beklagte errichtete und betrieb eine Fotovoltaikanlage. Später ging das Grundstück mit der PV-Anlage durch Zwangsversteigerung an einen Dritten über. Zur Frage, ob die Beklagte weiterhin Anlagenbetreiberin war.
Ergebnis: Verneint.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Mängelhaftung bei fehlerhafter Installation von PV-Modulen. Zunächst diskutieren sie die Einordnung der PV-Installationleistung als Kauf- oder Werkvertrag und erörtern sodann die Haftung des Generalunternehmers.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Vor- und Nachteilen von Batteriespeichern und gibt einen Überblick über die derzeit am Markt angebotenen Solarstromspeicher.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E 2100-712 der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE) und des Verbands Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (
Im vorliegenden Votumsverfahren war von der Clearingstelle EEG zu klären, ob die Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihren auf zwei Carports installierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, einen Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung nach § 33
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 (Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei benachbarten Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf dem „Carport“ montierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, gemäß §§ 16
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf je alleinstehenden Gebäuden auf zwei unterschiedlichen Flurstücken angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäude angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1