Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei Solar-Freiflächenanlagen und bespricht gleichzeitig die Entscheidung des OLG Naumburg vom 16.
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Eine Technologie, die derzeit erste Schritte vom Labor zur kommerziellen Marktreife mache, sei die "Perowskit-Solarzelle". Bei Perowskite handele es sich um relativ häufig vorkommende Minerale, die den eher kurzwelligen, bläulichen Sonnenlichtanteil nutzen würden. Ein weiterer Aspekt sei, dass die Nutzbarmachung der Minerale deutlich weniger energieintensiv sei. Der Wirkungsgrad einer solchen Solarzelle liege bei rund 20 Prozent, Tandemzellen, die Perowskite und Silizium verbinden, erreichten einen Wirkungsgrad von 29,52 Prozent.