Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.
Junge Unternehmen wollen einen neuen Anlauf wagen, die Photovoltaik-Industrie in Deutschland langfristig zu etablieren. Deutschland sei nicht nur ein führender Standort für Forschung, sondern auch ein guter Industriestandort für hochmoderne Technik. Die Unternehmen entwickeln dafür neue technische Verfahren, u.a. für die "Züchtung" von Kristallplättchen und die Modulproduktion. Auch die europäische Zusammenarbeit solle gestärkt werden.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz den Begriff, den Nachweis und die Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft erneuerbaren Stroms - kurz EE-Strom.
Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.
Die Autorin diskutiert die Verbesserungen, die mit der EEG-Novelle („EEG 2021“) für Photovoltaik-Mieterstrommodelle erreicht werden sollen.
Die Autoren befassen sich mit dem EEG 2021-Entwurf und beleuchten stichpunktartig die verschiedenen Neuerungen und Änderungen.
Zunächst skizzieren sie die wichtigsten Motive des Gesetzgebers und beschreiben anschließend übersichtsartig die relevantesten Änderungen bei Erzeugungsanlagen in folgenden Bereichen:
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag zwei Voten vor. Das Votum 2020/14 der Clearingstelle hat geklärt, ob es sich bei einem Zubau von PV-Modulen zu einer Bestandsanlage nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 lit.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Artikel beschreibt, wie sich der Markt und die Geschäftsmodelle für Erneuerbare-Energien-Projekte in naher Zukunft veränderten. Die Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement - PPA) werden an Bedeutung gewinnen, was sich unausweichlich auf die Finanzierungsmodelle auswirkt. Die PPAs werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschlossen.
Der Autor berichtet in seinem Artikel über den Stand der Energiewirtschaft in Polen und dessen beginnende Energiewende. Der Anteil des Kohlestroms im Energiemix belaufe sich auf 3/4 des heimischen Bedarfs. In den letzten Jahren gewinne aber der Ausbau erneuerbarer Energien an Dynamik. 2019 seien ca. 1,4 GW PV-Kapazitäten installiert worden, für 2020 erwarte man, dass sich diese Zahl auf 2.5 GW erhöhe.
Die Werkstoffindustrie sei auf der Suche nach neuen Materialien für die Solarindustrie. Bald komme es zu der Frage der richtigen Entsorgung oder des Recyclings von PV-Modulen. Außerdem beschäftigten sich Forscher auch mit dem Ersetzen toxischer Werkstoffe (wie etwa Blei), die man heutzutage verwende. Künstliche Intelligenz helfe dabei vorherzusagen, wie sich die Materialien unter verschiedenen Bedingungen verhielten, was Zeit und Aufwand spare.
Der Autor berichtet über die Erkenntnisse auf der Intersolar Europe - virtuelle Roundtables Europe im Juni zur Anlagenverwaltung. Die Hauptthemen seien die Ertrags- und Umsatzerhöhung gewesen, die Hauptprobleme seien der Mangel an verlässlichen Daten und repräsentativen Ergebnissen. Es sei allerdings mit einem gewissen Aufwand möglich, die Modul- und Parkperformance objektiv zu bewerten und zu optimieren, es bleibe aber keine einfache Aufgabe.
In dem vorliegendem Aufsatz wird über die aktuelle Lage in dem mexikanischen Solarenergiesektor berichtet. Die Politik des Präsidenten, der Ende 2018 sein Amt antrat, fördere erneut fossile Energieträger. Es solle zwar bis Ende 2020 ca. 4 GW neue Fotovoltaik-Kapazitäten ans Netz gehen, jedoch verlangsame sich der Fotovoltaik-Ausbau.
Der Aufsatz berichtet über die laufende Energiewende in den USA. Das Land verfüge zurzeit über 236 GW von Kohlekraftwerken und mehr als 1.000 Gaskraftwerkseinheiten, die in den kommenden Jahrzehnten mit den erneuerbaren Stromquellen ersetzt und stillgelegt werden müssten. Die Anzahl der neuen Hybrid-Kraftwerke häufe sich insbesondere in den westlichen Bundesstaaten an, darüber hinaus sei deren Strompreis mit dem aus konventionellen Kraftwerken voll wettbewerbsfähig. Es müssten aber noch viele Regularien angepasst werden.
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin begehrte nach der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) den anzulegenden Wert durch die Bundesnetzagentur mit 8 ct/kWh zu bestimmen und nicht um 0,3 ct/kWh gem. § 26
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Technologie der PV-Hybridmodule (PVT), die sowohl Solarstrom als auch Solarwärme erzeugen. Die Effizienz der hybriden Module sei im Vergleich zu solchen mit einer Kombination aus reinen Solarthermie- und PV-Modulen mit gleicher Gesamtfläche höher.
Der vorliegende Aufsatz bietet einen umfassenden Blick auf die mögliche Kopplung von billigem oder überschüssigem regenerativen Strom mit Power-to-Gas-Anlagen. Während die Idee nicht neu sei und zunächst einen guten Einklang zwischen beiden Technologien herzustellen scheine, offenbare eine nähere Betrachtung ein anderes Bild. Die während der Phase niedriger Preise entstandenen Strommengen seien unzureichend, um den heimischen Bedarf an klimaneutralen Gasen zu decken.
In seinem Aufsatz berichtet der Autor über die entfallende EEG-Vergütung für ältere Solar- und Windkraftanlagen. Die sog. Ü20-Anlagen würden ab dem kommenden Jahr aus der Subvention des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen und dementsprechend müssten Anlagenbetreiber in andere Vermarktungsmodelle umsteigen. Hemmend für den Einstieg in die Direktvermarktung seien aber die geringen Börsenstrompreise.
Der Artikel behandelt das Thema der fassadenintegrierten PV-Systeme. Eine Montierung der PV-Module an verschiedenen Seiten eines Gebäudes biete unterschiedliche Erzeugungsprofile im Vergleich zu konventionellen nach Süd ausgerichteten Dachanlagen. Werden die Fassadenmodule an mehreren Wänden installiert, ändert sich entsprechend das gesamte Erzeugungsprofil.
Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8