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Aufsatz

Der Verfasser hält das Votum der Clearingstelle für stimmig und begrüßt insbesondere, dass es sich der klaren Literaturmeinung anschließe und einen fairen Interessenausgleich schaffe. Er bedauert jedoch, dass die Clearingstelle nicht vertieft auf Widersprüche im Gesetzeswortlaut, der amtlichen Überschrift und der Gesetzesbegründung der §§ 21b, 21c EEG 2017 eingegangen sei.

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Aufsatz

In dem vorliegenden Artikel wird diskutiert, was die kleinen PV-Dachanlagen erwartet, die Ende dieses Jahres aus der 20-jährigen EEG-Vergütung fallen und welche Möglichkeiten deren Eigentümern zur Verfügung stehen.

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Aufsatz

Mit Auslaufen der Förderungszeiträume für Erneuerbare Energien müssen sich viele Anlagenbetreiber überlegen wie sie ihre Anlage weiterbetreiben können. Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere mithilfe einer Echtzeit-Vermarktungsplattform, über die Stromlieferanten und Endverbraucher direkt zusammengebracht werden. Ein Problem stelle aber gegebenenfalls das sog. Doppelvermarktungsverbot dar.

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit regionalen alternativen Vermarktungsmethoden nach dem Ende der EEG-Vergütung. Zunächst sei zu klären, ob ein Weiterbetrieb sinnvoll ist und wie eine sonstige Direktvermarktung aussehen könne. Sie zählt dazu verschiedene Arten von PPAs (Power-Purchase-Agreements) auf:

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Rechtsprechung– 28 U 452/19
Aktenzeichen: 28 U 452/19
Gesetzesbezug: BGB, ZPO

Sachverhalt: Die Kläger fordern Schadensersatz wegen der nicht rechtzeitigen Fertigstellung von Photovoltaikanlagen. Wegen Schwierigkeiten mit der für die Einspeisung erforderlichen Trafostation verzögerte sich die Einspeisung.

Entscheidung: Bejaht.

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Schiedsspruch 2019/63– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/62– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/61– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Votum 2019/52– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.

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Aufsatz

Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.

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Aufsatz

Der Autor wagt einen Ausblick auf das wirtschaftliche Potenzial der Vermarktung von erneuerbarem Strom nach dem Auslaufen der EEG-Förderung über sog. PPA-Verträge, geht auf die herrschende Unsicherheit ein und erläutert, warum mit dem Abschluss der Verträge nicht zu lange gewartet werden sollte.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich im Beitrag mit der Möglichkeit der Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieanlagen an Land auseinander, die einen Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, und weist insbesondere auf den Nachteil der damit verbundenen realen Verkürzung des Vergütungszeitraums hin.

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Empfehlung 2019/18– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/18

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 32. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 28. Februar 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2018/48/Stn vor, in der die Frage geklärt wurde, ob erstens das von der beklagten Anlagenbetreiberin installierte Solarlog-System die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 erfüllt und ob zweitens die Errichtung einer

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in diesem Artikel mit den Realisierungsfristen von Onshore-Windenergieanlagen. Wenn die Anlagen nicht innerhalb dieser Frist in Betrieb genommen wurden, erlischt der erteilte Zuschlag (vgl. § 36e Abs. 1 EEG2017). Insbesondere für die ersten drei Ausschreibungen im Jahr 2019, für die eine verkürzte Realisierungsfrist von 24 statt 30 Monaten gilt, sei der Zeitraum angesichts häufiger Anfechtungsklagen gegen die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung sehr knapp bemessen.

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Fachgespräch

Unser 32. Fachgespräch fand am 28. Februar 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, BImSchG, EEG 2009, EEG 2014, EEG 2017

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen, die beim Weiterbetrieb nach dem Auslaufen der EEG-Förderung insbesondere von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.

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Hinweis 2018/24– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/24

Die Clearingstelle hat am 23. Juli 2019 den Hinweis zum Thema „Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)“ beschlossen.

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in Ihrem Artikel mit den Vermarktungsmöglichkeiten von den etwa 10.000 Windenergieanlagen, die im Jahr 2019 bereits über 15 Jahre alt sind und in absehbarer Zeit aus der festen EEG-Vergütung fallen. Hierbei geht sie insbesondere auf PPAs ein.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen auf Länderebene für den Windenergieaubau ein. In diesem Kontext werden Lösungsansätze aufgezeigt, die die Akzeptanz von Bürgern in den betreffenden Kommunen für neue Windenergie-Projekte erhöhen können. Abschließend wird der Bedarf für ein neues Strommarktdesign verdeutlicht und auf die notwendige Steuerung eines verbrauchsorientierten Anlagenausbaus hingewiesen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit mit dem Auslaufen der Vergütung für EEG-Altanlagen und geben eine Einschätzung zu den möglichen Folgen für die EE-Ausbauziele. Hierbei gehen sie insbesondere auf eine Anpassung der Ausbaupfade ein.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in diesem Artikel mit privaten Abnehmeverträgen für Ökostrom (PPAs) als mögliches Geschäftsmodell für erneuerbar erzeugten Strom.

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Aufsatz

Der Autor analysiert die Entwicklung der Inbetriebnahmezahlen für Biogasanlagen in den letzten Jahren - insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern - und geht auf die weitere Entwicklung des Anteils erneuerbar erzeugten Stroms am Strombedarf ein, der seiner Meinung nach trotz des zu erwartenden weiteren Rückgangs bei der Errichtung von Biogasanlagen stark ansteigen könnte.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2017

Die von der Agentur für Erneuerbare Energien in Auftrag gegebene und vom Deutschen Biomasseforschungsinstitut (DBFZ) bearbeitete Studie, soll Perspektiven für Bioenergieanlagen jenseits des klassischen Grundlastbetriebs aufzeigen und die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten nach der bisherigen Festvergütung durch das EEG darstellen.

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