Der Autor erläutert und bewertet die durch das EEG 2017 weiter ausgebauten Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Hierbei diskutiert er die Bereiche Durchführungs- und Überwachungsaufgaben, Durchführung von Kontrollen und Festlegungskompetenzen.
Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Energierecht im Kontext mit der Realisierung von klimagerechten Stadtquartieren. Dabei geht sie auf klimagerechtes Bauen, klimagerechte Wärme- und Stromversorgung als auch auf die klimagerechte Stadtplanung ein und diskutiert im Besonderen das Mieterstromgesetz.
Die Autorinnen geben einen Überblick über Mietstrommodelle, mit denen Mieter aktiv an der Energiewende teilnehmen könnten. Sie geben einen Überblick über die momentane Rechtslage und erläutern insbesondere, welche Gesetzesänderungen sich durch den Entwurf des Mieterstromgesetzes voraussichtlich ergeben werden.
Die Autoren geben einen systematischen Überblick über wesentliche Ansprüche eines Anlagenbetreibers nach dem EEG 2017, dargestellt am Beispiel großer Windenergieanlagen an Land. Sie gehen dabei auf Ansprüche auf Netzanschluss und Erweiterung der Netzkapazität, Ansprüche auf Abnahme, Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms sowie Entschädigung und zuletzt ausführlich auf Zahlungsansprüche ein.
Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm »Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
Leitsätze des Gerichts:
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Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren und ist deshalb grundsätzlich auch selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur.
Die Autorin bewertet die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 und geht dabei auf Details wie die Funktionsweise des Verfahrens, Sicherheiten, Verzögerungen und Flächentausch sowie mögliche Pönalen ein.
In dem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Voten der Clearingstelle EEG vorgestellt, in denen es um die Flexibilitätsprämie bei Bestandsanlagen geht. Das Votum 2016/41 betrifft Fragen zum Beginn des zehnjährigen Förderzeitraums, das Votum 2016/18 Fragen zur Anwendbarkeit der Prämie auch bei Mischgasanlagen.
Sachverhalt:
Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. juni 2017 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Solaranlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juni 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Mai 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.
Der Beitrag erläutert die Sanktionsfolgen in Form der Reduzierung des Förderungsanspruchs auf null bei verspäteter Meldung der Anlage an das Anlagenregister durch den Betreiber. Hierbei geht der Autor insbesondere auf die Karenzfrist zur Meldung nach der Inbetriebnahme und der mit dem EEG 2017 eingeführten und rückwirkenden Reduzierung des Anspruchs um nur noch 20 % ein, wenn der Anlagenbetreiber die zur Abrechnung erforderlichen Daten dem Netzbetreiber fristgemäß übermittelt.
Die Autorin beschreibt die Problematik des wirtschaftlichen Weiterbetriebs von in den nächsten Jahren aus der 20jährigen EEG-Förderung fallenden Windenergieanlagen. Hierbei geht sie auf Lebenserwartung, notwendige Reparaturen und Wartungskosten sowie Vermarktungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms außerhalb des EEG ein.
Im Beitrag zählt die Autorin verschiedene für Windenergieanlagenbetreiber relevante Pflichtverstöße auf, die vergütungsrechtliche Sanktionen nach dem EEG 2017 zur Folge haben. Hierbei geht sie insbesondere auf die Einhaltung technischer Vorgaben beim Netzanschluss (Einspeisemanagement), Melde- und Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers sowie weitere spezielle Pflichten bei der Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung und der Direktvermarktung ein.
Die Autorin beurteilt die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und geht hierbei insbesondere auf die Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften und deren Erfolg bei den Zuschlägen ein.
Sachverhalt: Ein Unternehmen beanstandete die Aussprüche 3 a und 4 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739; abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de). Die Festlegungen behandeln die sachgerechte Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S.
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 26.
Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.
Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Grenzüberschreitenden-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Im Beitrag behandelt der Autor das zu erwartende Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und das Potenzial, welches vor Ort erzeugter und an die Mieter verkaufter Solar- oder BHKW-Strom bietet. Er geht auch auf den Unterschied zur indirekten Förderung mittels EEG-Umlagebefreiung, Kritik von verschiedenen Verbänden am Mieterstromgesetz und verschiedene Mieterstrommodelle, wie z.B.
Die Autorin zeigt anhand einiger Münchner Projekte das Potenzial von Mieterstromkonzepten mit Fotovoltaikanlagen auf. Hierbei geht sie auch auf die einzelnen Startups hinter den Projekten, den Nutzen von Batteriespeichern innerhalb dieser Konzepte und die zu erwartende Mieterstromförderung durch das EEG ein.
Die Autoren setzen sich im Beitrag mit den unerwartet niedrigen Gebotswerten der ersten Ausschreibung nach dem EEG für Windenergieanlagen (WEA) auf See (Offshore) auseinander.