Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vom 20. Februar 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die neu eingefügten §§ 10 bis 12 EEAV sollen gemäß dem Entwurf der BNetzA ab dem 1. März 2017 angewendet und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt werden.
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Der Autor geht auf die viel diskutierte Problematik der "Schein-Bürgerenergiegesellschaften" bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ein, welche durch Privilegierungen eine Übervorteilung erhielten. Anschließend bewertet er die dem Missbrauch von Bürgerenergie-Projekten durch beliebige Investoren vorbeugen sollenden, neu eingeführten Maßnahmen und Regeln im EEG 2017.
Die Autoren erläutern vor dem Hintergrund der Projektfinanzierungen von erneuerbaren Energieanlagen das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien, das im EEG 2017 und WindSeeG festgelegt ist.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Für die Auslegung des Gebäudebegriffs sind die Hinweise 2011/10 und 2017/46 der Clearingstelle heranzuziehen.
Die Clearingstelle EEG hat am 30. Mai 2017 den Hinweis zu dem Thema »Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017« beschlossen. Entgegen der sonstigen Praxis wurde der Hinweisentwurf bereits vor Veröffentlichung des Hinweises veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 24. März 2017. Die fristgemäß eingegangen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin auf zwei unterschiedlichen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung des in diesen Anlagen erzeugten Stroms gemeinsam mit weiteren Anlagen gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 als e
Der Artikel beschäftigt sich kritisch mit den Vergütungskürzungen für Strom aus Biogas durch die EEG Novellen in den Jahren 2014 und 2017 und wirft die Frage der Wirtschaftlichkeit in der Zukunft auf. Hierbei schlägt der Autor alternative Geschäftsmodelle außerhalb des Stromsektors vor, welche im Bereich der Umweltdienstleistungen liegen könnten. Mögliche Ansätze seien unter anderem die Biodiversität, die Klimabilanz und die Minimierung der CO2-Emissionen.
Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:
Wenn Ihre Anlagen nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)
Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023
Im Artikel wird der systematische Übergang der Förderung nach dem EEG von der Einspeisevergütung zur Ausschreibung behandelt. Hierbei erläutert der Autor anhand von konkreten Beispielen und Zahlen, wie die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen unter den neuen Förderbedingungen und -möglichkeiten des EEG 2017 optimiert werden kann.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob für eine Windenergieanlage, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen wurde, bei der Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung temporäre Leistungsreduzierungen aufgrund von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß Anlage 5 EEG 2009 herauszunehmen sind, wodurch sich dieser Zeitraum wegen Minderertrags verlängern würde.
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückforderung überzahlter Einspeisevergütung für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Meldung der Solaranlage im PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur hat (hier: bejaht. Die verspätete Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur führe zur Sanktionierung mittels Reduzierung der Vergütung für den Zeitraum der Inbetriebnahme (31.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, den an einen Konkurrenten erteilten Zuschlag bei den Ausschreibungen für Windenergie anfechten zu können.
Die Autorin befasst sich mit dem Paradigmenwechsel von der Risikobefreiung der Anlagenbetreiber hin zu der Marktintegration von erneuerbaren Energien, den das EEG seit 2000 durchläuft und setzt diesen in den Kontext der Klimaschutzziele. Hierzu bezeichnet sie das anfängliche Paradigma als einen "Gesellschaftsvertrag", in dem das Risiko für die EE-Investition von der Gesellschaft
Sachverhalt: Zu der Frage, ob es sich bei dem vom Biogas-Anlagenbetreiber in seiner Biogasanlage eingesetzten Mais um ein "Landschaftspflegematerial" im Sinne des EEG 2009 handele, dem Anlagenbetreiber somit Anspruch auf Zahlung des sogenannten Landschaftspflegebonus nach § 27 EEG 2009 zustünde und der Netzbetreiber seine Rückzahlungsforderungen nach § 57
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen, die auf einem Gebäude in Betrieb genommen worden sind, gemeinsam mit den Anlagen auf einem anderen Gebäude gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1
Der Autor gibt in seinem Aufsatz einen Überblick über die wichtigsten, Biogasanlagen betreffenden Regelungen des EEG 2017. Dabei geht er insbesondere auf die Beteiligung neuer und bestehender Biomasseanlagen an den geplanten Ausschreibungen ein.
Die Autorin setzt sich in Ihrem Beitrag mit den Schwierigkeiten des seit dem EEG 2017 geltenden Ausschlusses von Eigenversorgung bei Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, auseinander. Hierbei erläutert sie die Ausnahmen von der Regelung, »Stolpersteine« und Wege zur Vermeidung eines Verstoßes gegen diese Regelung.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Eigenversorgung durch selbst erzeugten Solarstrom als wirtschaftliches Geschäftsmodell und weist mit Hilfe wegweisender Rechtsprechungen auf die dabei zu beachtenden juristischen Feinheiten hin. Kernpunkte sind hierbei unter anderem die EEG-Umlage, Befreiungstatbestände, Personenidentität und Meldepflichten von Eigenversorgern.
Der Beitrag behandelt verschiedene Möglichkeiten, wie der Anlagenbetrieb einer Biogasanlage ungewollt in die Illegalität abdriften kann, welche Folgen dem Betreiber drohen und wie damit umzugehen ist. Der Autor nennt einige typische Fälle, die vor allem mit nicht nachgekommenen Meldepflichten und (noch) nicht erteilten Genehmigungen einhergehen, nimmt Bezug auf mögliche Strafen, den Ablauf derartiger Verfahren und gibt Hinweise zur Vorsorge.
Der Autor stellt die Modalitäten der mit dem EEG 2017 erstmals für Biomasseanlagen eingeführten Ausschreibungen vor. Neben der Beleuchtung von Zahlen und Fakten werden auch Tipps gegeben.
Im Beitrag wird die Rolle des Prosumers in zukünftigen Stromnetzen im Zuge der Energiewende herausgestellt. Durch die steigenden Stromkosten im Gegensatz zu den mittlerweile weitaus geringeren Stromgestehungskosten durch Erneuerbare-Energien-Anlagen lohne sich der Eigenverbrauch immer mehr. Durch die Kombination mit Energiespeichern könnten rentable Systeme für Smart Grids entwickelt werden. Die Autorin zeigt mögliche Modelle, spricht die Probleme der Datensicherheit an und zeigt auch aktuelle Fördermöglichkeiten auf.