Die Einspeise- und Vergütungsregelungen des StrEG und des EEG 2000 sind mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen nicht gegen den EG-Vertrag.
Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Durch das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.
Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung - SeeAnlV) vom 23. Januar 1997 (BGBl. I S. 57), außer Kraft getreten am 1. Januar 2017.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.
Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/71-II vor. In diesem hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht).
Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen.
Am 1. Januar 2017 tritt das grundlegend umgestaltete Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Im Zentrum der Novelle stehen dabei die Umstellung auf Ausschreibungsmodelle, die Akteursvielfalt und der Ausbau der Erneuerbaren sowie der Netzausbau.
Der Autor greift im Beitrag die wirtschaftliche Herausforderung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung auf und erläutert die Möglichkeiten der Kostenreduzierung durch die Verwendung von (gebrauchten) Ersatzteilen sowie deren Verfügbarkeit.
Die Autorin befasst sich mit dem zivilrechtlichen Nachbarschutz gem. § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB gegen die von Windenergieanlagen verursachten Immissionen. Sie vergleicht diesen mit dem verwaltungsrechtlichen Nachbarschutz und erläutert die Unterschiede zwischen den beiden Rechtswegen.
Leitsätze: Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung „Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage“) umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 18. Fachgespräch zum Thema „Das EEG 2014“ am Dienstag, den 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 19. Fachgespräch zum Thema „Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG“ am Donnerstag, den 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Die Clearingstelle EEG lud gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem für Fragestellung rund um das „richtige Messen“ zuständigen nationalen Metrologieinstitut, zum 20. Fachgespräch am 17. März 2015 in die Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte ein.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (
Am 8. März 2016 fand das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Hotel Aquino in Berlin-Mitte statt.
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Die Clearingstelle EEG lud gemeinsam mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), einer interdisziplinären Initiative zur wissenschaftlichen Begleitung der Energiewende, zum 21. Fachgespräch am 8. Juni 2015 ins Harnack-Haus, Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., in Berlin-Dahlem ein.