Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die Problematik der Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für Gebäude-Photovoltaikanlagen ein.
Diese Plattform ist Teil des Projektes „OffWEA“, welches die Stiftung Offshore-Windenergie im A
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die nach einer Parzellierung auf zweier im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstücken belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19
Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung vo
Die Clearingstelle EEG hat am 27. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob eine Anlagenbetreiberin, die Mais und Roggen von Flächen einsetzt, die im Rahmen eines Agrarumweltprogrammes mit der Maßnahme "Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger, z. B. Gülle, auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren, z. B.
Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint.
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Fotovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2009 i.V.m.
Grundstück im Sinne der EEG-Regelungen ist das Buchgrundstück im Sinne des Grundbuchrechts (§§ 873, 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 5 Grundbuchordnung (GBO)).
Nein, nicht zwingend.
Nicht unbedingt. Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber können den Anschluss jedenfalls nicht nach dem Privileg in § 8 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023/2021/2017 an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen, wenn die installierte Leistung der Anlage(n) 30 kW überschreitet.
Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 kW können den Anschluss ihrer Anlagen an den bestehenden Netzanschluss des Grundstückes verlangen. Voraussetzungen sind:
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vermarktungsoptionen der Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Die Autoren stellen dabei die Direktvermarktung nach dem EEG 2012, das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen sowie vertieft die Direktlieferung bzw. die Eigenversorgung mit den dann entfallenden Entgelten, Abgaben und sonstigen Umlagen vor.
Die Autorin betrachtet in ihrem Beitrag verschiedene Gülle-Kleinanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 75 kW, die mit unterschiedlichen Einsatzstoffen gespeist werden, und analysiert für die verschiedenen Fallbeispiele die erzielbaren Gewinne.
Mit Verweis auf die Empfehlung 2012/7 der Clearingstelle EEG diskutiert die Autorin Zuständigkeiten, Verpflichtungen und Kosten bei der Erfassung des Stromertrags von Solaranlagen.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Voraussetzungen der Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 41 Abs. 1 bis 4 EEG 2012 und setzt sich anschließend mit der Auslegung der Begriffe des »selbständigen Unternehmensteils« bzw.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).
Die Autoren geben einen Überblick über verschiedene Vermarktungsmöglichkeiten von Strom aus Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Dazu gehen sie insbesondere auf die Direktvermarktung nach dem EEG, das Marktintegrationsmodell für Fotovoltaikanlagen sowie Direktlieferung und Eigenversorgung ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die EnWG-Novelle 2012 ein, die aus dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften resultierte. Dazu geht er u.a. auf den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, die Hintergründe der Novelle, die Netzanbindung von Offshore-Windparks sowie Versorgungssicherheit ein.
Die Autorin erläutert den rechtlichen Hintergrund des elektronischen Herkunftsnachweisregisters sowie dessen Funktionsweise. Dabei geht sie darauf ein, was ein Herkunftsnachweis ist, woher Energieerzeuger oder Elektrizitätsversorger diese Herkunftsnachweise bekommen und welche Angaben der Herkunftsnachweis enthält. Zudem stellt sie die Systematik des Herkunftsnachweisregisters dar und zeigt, welche Praxisprobleme sich bei der Umsetzung bereits abzeichnen.
Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen der Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie i.S.d. § 19 Abs. 1a EEG 2012.