Die Autorin stellt die Kernpunkte der neuen EE-Richtlinie (EU) 2018/2001 dar und gibt einen Überblick über den Umsetzungsbedarf im EEG 2017.
Der Autor befasst sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Netz und Kundenanlage.
Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss.
Die Autoren beschäftigen sich mit dem Problem der sinkenden bzw. künftig abgeschaffenen Förderungen für Windkraftanlagen und stellen sich die Frage, wie diese wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Das Ergebnis zeigt, dass die Betriebskosten der Windparks um 60% reduziert werden müssten, um ein gewöhnliches Rentabilitätsniveau zu erreichen. Die folgenden Maßnahmen für die Minderung der Betriebskosten wurden ermittelt:
Der Autor berichtet in seinem Artikel über den Stand der Energiewirtschaft in Polen und dessen beginnende Energiewende. Der Anteil des Kohlestroms im Energiemix belaufe sich auf 3/4 des heimischen Bedarfs. In den letzten Jahren gewinne aber der Ausbau erneuerbarer Energien an Dynamik. 2019 seien ca. 1,4 GW PV-Kapazitäten installiert worden, für 2020 erwarte man, dass sich diese Zahl auf 2.5 GW erhöhe.
Die Werkstoffindustrie sei auf der Suche nach neuen Materialien für die Solarindustrie. Bald komme es zu der Frage der richtigen Entsorgung oder des Recyclings von PV-Modulen. Außerdem beschäftigten sich Forscher auch mit dem Ersetzen toxischer Werkstoffe (wie etwa Blei), die man heutzutage verwende. Künstliche Intelligenz helfe dabei vorherzusagen, wie sich die Materialien unter verschiedenen Bedingungen verhielten, was Zeit und Aufwand spare.
Der Autor berichtet über die Erkenntnisse auf der Intersolar Europe - virtuelle Roundtables Europe im Juni zur Anlagenverwaltung. Die Hauptthemen seien die Ertrags- und Umsatzerhöhung gewesen, die Hauptprobleme seien der Mangel an verlässlichen Daten und repräsentativen Ergebnissen. Es sei allerdings mit einem gewissen Aufwand möglich, die Modul- und Parkperformance objektiv zu bewerten und zu optimieren, es bleibe aber keine einfache Aufgabe.
In dem vorliegendem Aufsatz wird über die aktuelle Lage in dem mexikanischen Solarenergiesektor berichtet. Die Politik des Präsidenten, der Ende 2018 sein Amt antrat, fördere erneut fossile Energieträger. Es solle zwar bis Ende 2020 ca. 4 GW neue Fotovoltaik-Kapazitäten ans Netz gehen, jedoch verlangsame sich der Fotovoltaik-Ausbau.
Der Aufsatz berichtet über die laufende Energiewende in den USA. Das Land verfüge zurzeit über 236 GW von Kohlekraftwerken und mehr als 1.000 Gaskraftwerkseinheiten, die in den kommenden Jahrzehnten mit den erneuerbaren Stromquellen ersetzt und stillgelegt werden müssten. Die Anzahl der neuen Hybrid-Kraftwerke häufe sich insbesondere in den westlichen Bundesstaaten an, darüber hinaus sei deren Strompreis mit dem aus konventionellen Kraftwerken voll wettbewerbsfähig. Es müssten aber noch viele Regularien angepasst werden.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) wolle sich politisch aktiver engagieren und habe sich durch zahlreiche Stellungsnahmen, Empfehlungen und weitere energiepolitische Gestaltungsformen und telefonische Fachgespräche insbesondere an Gesetzgebungsprozessen beteiligt (bspw. in Bezug auf das Erneuerbare-Energien- und Mieterstromgesetz). Ein Vorteil des Verbandes sei dabei dessen heterogene Mitgliederstruktur. Auch die Netzwerkarbeit nehme zu, um die Wahrnehmung der KWK weiter zu fördern.
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Technologie der PV-Hybridmodule (PVT), die sowohl Solarstrom als auch Solarwärme erzeugen. Die Effizienz der hybriden Module sei im Vergleich zu solchen mit einer Kombination aus reinen Solarthermie- und PV-Modulen mit gleicher Gesamtfläche höher.
Der vorliegende Aufsatz bietet einen umfassenden Blick auf die mögliche Kopplung von billigem oder überschüssigem regenerativen Strom mit Power-to-Gas-Anlagen. Während die Idee nicht neu sei und zunächst einen guten Einklang zwischen beiden Technologien herzustellen scheine, offenbare eine nähere Betrachtung ein anderes Bild. Die während der Phase niedriger Preise entstandenen Strommengen seien unzureichend, um den heimischen Bedarf an klimaneutralen Gasen zu decken.
Nach Ansicht des Autors sei der heute im EEG 2017 vorherrschende Ansatz der der Direktvermarktung. Damit treffe den Anlagenbetreiber neben der Verantwortung für die Anlage auch das Absatz- und Marktpreisrisiko. Dies solle einen Anreiz schaffen, die Stromerzeugung an der Nachfrage und nicht lediglich am wirtschaftlichen Interesse des Anlagenbetreibers auszurichten.
Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz mit der Zulässigkeit rückwirkender Änderungen der Modalitäten der Einspeisevergütung im Bereich des EEG.
Der Artikel beschreibt, wie sich der Markt und die Geschäftsmodelle für Erneuerbare-Energien-Projekte in naher Zukunft veränderten. Die Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement - PPA) werden an Bedeutung gewinnen, was sich unausweichlich auf die Finanzierungsmodelle auswirkt. Die PPAs werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschlossen.
Der Artikel behandelt das Thema der fassadenintegrierten PV-Systeme. Eine Montierung der PV-Module an verschiedenen Seiten eines Gebäudes biete unterschiedliche Erzeugungsprofile im Vergleich zu konventionellen nach Süd ausgerichteten Dachanlagen. Werden die Fassadenmodule an mehreren Wänden installiert, ändert sich entsprechend das gesamte Erzeugungsprofil.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2
Der Artikel beschäftigt sich mit der Nutzung der Abwärme, einer Energiequelle mit viel Potenzial, die in Deutschland zur Zeit kaum erschlossen ist. Es sei bis zu 70 TWh technisch nutzbarer Abwärme bundesweit verfügbar, was einem Anteil von etwa 40% des Einsparziels der Bundesregierung im Gebäudesektor entspreche. Die größte Hürde sei dabei die mangelnde gesetzliche Einigkeit über den Begriff "Abwärme", was die eigentliche Nutzung dieser Energiequelle heutzutage erschwere.
Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.
In dem Artikel wird angesichts des nahenden Ausfalls der EEG-Vergütung auf die Perspektiven der Ü20-Windkraftanlagen eingegangen. Viele der alten Windturbinen seien noch betriebstauglich, die Ungewissheit über das kommende Stromvermarktungsmodell zwingt aber manche Betreiber ihre Anlagen bereits heute abzubauen. Der Autor berichtet über mögliche Konzepte des Weiterbetriebs, die von unterschiedlichen Unternehmen und Gesellschaften vorgeschlagen wurden.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I 2020 S. 1728), das am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) am 1.
Gebäudeenergiegesetz - GEG
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Gesetze (Heizungsgesetz) vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280).
Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
vom 8. August 2020 (BGBl. I 2020 S. 1818), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2479).