A. Änderung des EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz
Das sog. Energiesammelgesetz (EnSaG) sieht unter anderem eine Verringerung der Förderung von bestimmten Solaranlagen vor.
Durch das Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 14. November 2018 (BGBl I S. 1850, s. Anhang), das am 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum sechsten Mal geändert.
Die Clearingstelle hat am 23. Juli 2019 den Hinweis zum Thema „Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)“ beschlossen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Ausfallvergütung nach § 38 EEG 2014 für den Strom hat, der in ihrer im Dezember 2014 nach § 100 Abs. 3 EEG 2014 in Betrieb genommenen Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 750
Leitsätze: a) Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 Satz 9
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann mehrere Solaranlagen im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann mehrere Solaranlagen im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Inbetriebnahme bereits durch einen „Glühlampentest” erfolgte oder erst mit der Anbringung der Solaranlagen auf den jeweiligen Dachflächen und ob es sich bei dem Glühlampentest um eine Vorratsinbetriebnahme handelte.
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV) vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl.
Leitsätze:
Die Autorin gibt in Ihrem Artikel rechtliche Hinweise für Bürgerenergiegesellschaften bei Änderung der Anlagenleistung von Windenergieanlagen nach erfolgtem Zuschlag im Ausschreibungsverfahren.
Die Autorin befasst sich in Ihrem Artikel mit den Vermarktungsmöglichkeiten von den etwa 10.000 Windenergieanlagen, die im Jahr 2019 bereits über 15 Jahre alt sind und in absehbarer Zeit aus der festen EEG-Vergütung fallen. Hierbei geht sie insbesondere auf PPAs ein.
Der Autor stellt in seinem Artikel das Forschungsprojekt „FutureFlex“ der TH Ingolstadt zur Flexibilisierung von Biogasanlagen vor. Im Rahmen des Projekts wurde eine Biogas-Anlage so auf die Erzeugung einer nahegelegenen Fotovoltaikanlage abgestimmt, dass es zu keinen Netzengpässen am Netzverknüpfungspunkt kommen konnte. So wird in diesem Projekt exemplarisch verdeutlicht, wie auch bei einem hohen Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien das Netz durch Flexibilisierungsmaßnahmen bei Biogasanlagen gestützt werden kann.
Der Normentwurf E DIN
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.
Die Autoren dieses Artikels verfolgen das Ziel, den Betreibern von Biogasanlagen bei der zeitintensiven Recherche bzgl. der Steigerung von Gasausbeuten und der damit verbundenen Rentabilitätssteigerung eine Hilfestellung zu geben. Dazu werden Beispielrechnungen, Kostenabschätzungen und der Vergleich verschiedener Investitionsmöglichkeiten aufgeführt.
Der Autor macht im Artikel auf eine Sennereigenossenschaft aus Bayern aufmerksam, welche die eigenproduzierte Molke (als Restprodukt bei der Käseherstellung) als Biogas nutzt und damit bis zu 80 Prozent des eigenen Wärmebedarfs deckt. Dabei erläutert er insbesondere die Brennstoffgewinnung und listet die wirtschaftlichen und logistischen Einsparungen auf.
Die im August 2011 veröffentlichte und im November 2018 überarbeitete VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz legt die Technischen Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz fest.
Die an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin durchgeführte Stromspeicher-Inspektion 2018 hat das übergeordnete Ziel die Vergleichbarkeit der am Markt erhältlichen PV-Speichersysteme zu verbessern und macht auf die Relevanz der Systemeffizent aufmerksam. Im Rahmen der Studie wurden die Angaben zur Speicherkapazität und zum Wirkungsgrad in Datenblättern von 60 Herstellern verglichen, sowie die Effizienz von 20 Solarspeichersystemen.
Der Autor befasst sich mit Redispatch im deutschen Stromnetz (der Leistungsabschaltung von Kraftwerken zur Vermeidung regionaler Überlastungen), dessen Gründen, Verantwortlichen und den daraus resultierenden Kosten. Ferner wird die Wichtigkeit des Netzausbaus für den Klimaschutz festgestellt, begründet mit der deutlich angestiegenen Anzahl von Netzeingriffen und den damit verbundenen steigenden Ausgleichszahlungen. Die Redispatch-Energiemenge habe sich im ersten Quartal 2017 verdoppelt.
Die Autoren befassen sich im vorliegenden Artikel mit den Vorteilen von PVT-Modulen (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie). Aufgrund der hohen Flächeneffizienz könnten diese Module vor allem bei der Wärmeversorgung einen entscheidenden Beitrag leisten, den Sanierungsstau aufzulösen. Anschließend wird ein Vergleich zu Wärmepumpen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht angestellt.
Der Autor befasst sich mit Power-to-Heat-Technologien aus dezentralen PV-Anlagen. Diese würden vor allem bei solarelektrischen Überschüssen im Stromnetzan an Bedeutung gewinnen. Die Netze könnten dadurch entlastet werden, dass die überschüssige Energie in Warmwasserspeichern die Wärmeversorgung der Solaranlagenbetreiber sicher stelle. Durch den Einsatz von Fotovoltaik für dezentrale elektrische Wärmeerzeuger könnten die hohen Energieverluste der Rohrleitungen im Wohnungsbau vermieden werden.
Der Autor gibt eine Aussicht auf das zukünftige Stromsystem in Deutschland. Mit einem Flächenaufwand von zwei bis zweieinhalb Prozent Deutschlands könne sich das Land vollständig aus erneuerbaren Energien versorgen. Hierbei müssten allerdings Naturschutz und die Interessen der Menschen vor Ort berücksichtigt werden. Ein finanzielles Teilhabemodell, wie in Dänemark bereits umgesetzt, würde zusätzlich Akzeptanz schaffen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf einen Ersatzbau die Regelungen des EEG 2017 für sog. Nichtwohngebäuden anzuwenden sind; insbesondere, ob § 48 Abs. 3 EEG 2017 erfüllt ist (im Ergebnis bejaht).
Die Autoren widmen sich dem Problem des Umgangs mit Messvorgaben, die sich in der Praxis durch den § 61h EEG 2017 ergeben. Hierbei gehen sie auf die allgemeine Bedeutung der Eigenversorgung und deren Voraussetzungen ein. Zudem werden die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen analysiert und die Messvorgaben im Zusammenhang mit der Eigenversorgung betrachtet.