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Angezeigt werden Ergebnisse 1201 - 1225 von 4191 gesamt (Seite 49 von 168).
Rechtsprechung– 7 U 20/18 
Aktenzeichen: 7 U 20/18 
Gesetzesbezug: ZPO, EEG 2009 § 19

Sachverhalt:  Zur Frage, ob drei Photovoltaikinstallationen, die jeweils von einer eigenen Tochtergesellschaft auf dem Betriebsgelände der Muttergesellschaft betrieben werden, als drei individuelle Anlagen anzusehen und nicht vergütungsrechtlich nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammenzufassen sind.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 69/17 [V]
Aktenzeichen: VI-3 Kart 69/17 [V]
Gesetzesbezug: FFAV

Leitsätze: Die Übermittlung des Antragsformulars per E-Mail ohne die im Antragsformular vorgesehenen, handschriftlich unterzeichneten Eigenerklärungen wahrt nicht die 18-monatige Frist des § 26 Abs. 4 S. 1 FFAV für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch. Anschließend sollen die Ergebnisse der Abfrage durch die EU-Kommission zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen veröffentlicht werden.

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Aufsatz

Der Autor liefert in seinem Beitrag einen kurzen Überblick über die rechtlichen Fragen, die sich aus der geplanten Einbindung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) oder einer Fotovoltaikanlage in eine Wohneigentumsanlage ergeben. Hierbei erläutert er verschiedene Sachverhalte, wie beispielsweise die Eigentumsverhältnisse an dem zu installierenden BHKW, und gibt Hinweise zu den verknüpften rechtlichen Fragen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Registrieren Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ihre Anlagen nicht in das Anlagen- oder Marktstammdatenregister, obwohl sie dazu verpflichtet sind, verringert sich der Zahlungsanspruch für den eingespeisten Strom. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja, bislang noch. Solange die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Registrierung von Solaranlagen (ausgenommen Freiflächenanlagen) in das Register nicht gegeben und die Solaranlagen in das PV-Meldeportal zu melden sind, gelten die in das PV-Meldeportal gemeldeten Solaranlagen im Sinne der Vorschriften zur Verringerung des Zahlungsanspruchs als bereits „registriert“. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein Redundanz-BHKW ist im Sinne der Empfehlung 2017/37 der Clearingstelle und der dort gestellten Fragen ein nur für den Notbetrieb eingerichtetes BHKW. Ein Redundanz-BHKW wird damit während des Ausfalls des vorhandenen

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ein Redundanz-BHKW wirkt sich in der Regel nicht auf die installierte Leistung einer Anlage aus. Daher wird die installierte Leistung einer Anlage durch den Zu- oder Abbau eines Redundanz-BHKW nicht verändert. Daher ist dies nach der Anlagenregisterverordnung keine Änderung der Anlage, die registrierungspflichtig wäre. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017

Die Autorin befasst sich im Kontext der im Koalitionsvertrag verankerten Klimaschutzziele mit den Sonderausschreibungen für Windkraftanlagen und Fotovoltaik. Hierbei werden aus Sicht der Autorin Defizite im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt und es wird zudem angemahnt, dass durch die Bedingung der „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“ faktisch eine erneute und verstärkte Mengengrenze installiert wurde.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit Entwicklung und Status der Energiewende in Deutschland. Da Klimawandel und Energiewende internationale Phänomene seien, gibt er zunächst einen Überblick über die Entwicklungen und Vorgänge auf internationaler und EU-Ebene.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht

In ihrem Beitrag beleuchtet die Autorin den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. EU-Winterpaket und arbeitet die unterschiedlichen Positionen der Kommission, des Ministerrates und des EU-Parlaments zu einzelnen Streit- bzw. Kritikpunkten heraus.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in diesem Artikel mit privaten Abnehmeverträgen für Ökostrom (PPAs) als mögliches Geschäftsmodell für erneuerbar erzeugten Strom.

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Studie

Das vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte und durch Becker Büttner Held durchgeführte juristische Kurzgutachten, untersucht aus Sicht des Wettbewerbsrechts die Auswirkungen des geplanten Regionalnachweisregisters (RNR) des UBA auf die Vermarktung von regionalem Strom. Hierbei wird insbesondere auf die wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche sowie die Auswirkungen des ausweisens von regionalem Strom durch das RNR eingegangen.

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Studie

Die Studie “Grid Intelligent Solar” der SolarPower Europe beschäftigt sich mit dem Netzanschluss von Fotovoltaik-Großkraftwerken. Zukünftig würden diese eine entscheidende Rolle spielen: schon in 2017 wurde weltweit deutlich mehr PV-Kapazität zugebaut als fossile und nukleare Kraftwerke zusammen. Grund hierfür sei, neben der von vielen Akteuren erkannten Dringlichkeit für den Klimaschutz, vor allem die günstigeren Stromgestehungskosten.

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Schiedsspruch 2018/31– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/31
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 40

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedskläger ihre Wasserkraftanlagen ertüchtigt und seit Abschluss der Ertüchtigungsmaßnahme gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß § 40 Abs. 2 EEG 2017 für den jeweils in ihren Anlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Strom haben (im Ergebnis bejaht).

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Votum 2018/30– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/30

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22

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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Studie von Agora Energiewende in Zusammenarbeit mit dem The Regulatory Assistance Project (RAP) und Raue LLP befasst sich mit der Intransparenz der Energienetzregulierung in Deutschland. Hierbei wird auf die fehlende regelmäßige Analyse des Erfolgs der Anreizregulierung, die Kosten der Intransparenz für die Stromkunden und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.

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Kurzmeldung

Die EU-Kommission hat am 22. August 2018 das Dokument SA.49522 "Reductions on EEG-surcharges for self-supply of electricity in high energy efficient cogeneration installations that entered into operation after July 2014" (im Anhang zum Download zur Verfügung gestellt) veröffentlicht.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. August 2018 die 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land und die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Oktober 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Oktober 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2018 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben.

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Rechtsprechung– 3 M 14/16
Aktenzeichen: 3 M 14/16
Gesetzesbezug: UVPG, VwGO

Sachverhalt: Ein Naturschutzverband hatte im Eilrechtsverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Die Beigeladene wendet sich hiergegen mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. Im Vordergrund steht die Rechtsfrage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt worden war.

Ergebnis: Verneint.

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Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) hat in erster Auflage ihre Broschüre zur Flexibilisierung von Biogasanlagen veröffentlicht, in der die Anforderungen des Strommarktes, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Geschäftsmodelle in der Flexibilisierung, der flexible Anlagenbetrieb, das Investitionsprojekt Flexibilisierung und wissenschaftliche Aspekte erläutert werden.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich mit der zeitweisen Aussetzung der Genehmigungspflicht bei der Teilnahme an Ausschreibungen von Bürgerenergieprojekten im Bereich der Windenergie auseinander. Einerseits sei mit der ursprünglichen Erleichterung für derartige Projekte das Ziel echter Bürgerenergieprojekte verfehlt worden, andererseits sei die Vorfinanzierung nun erschwert. Die Autorin diskutiert auch eine De-minimis-Regel, nach der sich Windparks mit einer Leistung bis zu 18 MW keiner Auktion stellen müssten.

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