Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.
In dem Votumsverfahren war zu klären, ob die abgemilderte Sanktion in § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 bei fehlender Anlagenregistrierung auch dann anwendbar ist, wenn das Einsatzstoff-Tagebuch nach dem 28. Februar vorgelegt worden ist.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie "Erneuerbare-Energien-Vorhaben in Tagebauregionen" ist Teil mehrerer Studien zum Thema Strukturwandel in den Braunkohleregionen. Übergeordnetes Ziel der Ermittlung von Potenzialen für Windenergie und Fotovoltaik in verschiedenen Tagebauregionen ist ein ökonomisch erfolgreicher Strukturwandel im Rahmen der Energiewende.
Leitsätze:
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können.
Der Autor weist in seinem Artikel auf den bei der Planung von Fotovoltaikanlagen häufig unbeachteten Aspekt der Blendung durch Reflektionen hin. Hierbei benennt er Maßnahmen zur Vermeidung störender Lichtemissionen sowie die relevanten gesetzlichen Regelungen und Vorgaben.
Der Autor beleuchtet in seinem Artikel die Forschungsarbeit des Frauenhofer ISE und des Herstellers Schmid zu einem effizienten Fabrikkonzept zur Herstellung individueller Solarmodule. Hierdurch sollen die Kosten für spezifische Fassadenmodule, die bislang zu einem großen Anteil in Handarbeit gefertigt werden, gesenkt werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Oktober 2018 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen.
Die am 18. Oktober 2018 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregeln Mittelspannung (
Leitsätze:
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte die insbesondere in Ziffer 1 ihres Aufsichtsbescheids aufgeführten Bemängelungen:
a) die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 EEG 2009 müssten im Gutachten dokumentiert werden,
b) die Wesentlichkeit einer Verbesserung könne nicht schon bei jeder Modernisierungsmaßnahme angenommen werden, sondern erst dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme in einem möglichst umfänglichen Maße ausgeschöpft würden
Mit der seit dem 19. Oktober 2018 geltenden VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregel Hochspannung (TAR Hochspannung) werden neue Anforderungen an in der Hochspannungsebene angeschlossene Erzeugungs- und Kundenanlagen gestellt (Grundlage für die Technische Mindestanforderung der Netzbetreiber gemäß § 19 EnWG).
Der Artikel analysiert Bürgerwindparks bezüglich relevanter Risikofaktoren, die vor einer Investitionsentscheidung gründlich geprüft werden sollten. Zudem wird eine Checkliste vorgestellt, durch die eine Bewertung des Investitionsangebots erleichtert werden soll.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin plante die Errichtung von drei Biomasse-Blockheizkraftwerken (BHKW) für das Jahr 2019.
Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei PV-Anlagen, welche getrennt i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf einem Grundstück betrieben wurden, bei späterer Anlagenzusammenfassung und Aufteilung des Grundstücks dann weiterhin als eine Anlage zu betrachten seien.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beklagte (Netzbetreiberin) eine Entschädigung an die klagende Windenergieanlagenbetreiberin in insgesamt 18 Fällen zu zahlen hat, in denen der erzeugte Strom von der Netzbetreiberin wegen Netzausbaumaßnahmen nicht abgenommen wurde. Des Weiteren zur Frage, ob ein Anspruch auf Härtefallentschädigung besteht.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit technischen Lösungsansetzen, die das Risiko für Vogelschlag durch Windenergieanlagen deutlich reduzieren könnten. Zu den technischen Ansätzen betrachtet er auch die sogenannte Ablenkfütterung, die im Rahmen eines Pilotprojektes Vogelarten von Gefährdungsbereichen nahe eines Windparks weglocken soll.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Windenergieausbau in Baden-Württemberg, der wider des gesteckten Ziels eines Windstromanteils von 10 % in 2020 derzeit stagniert. In diesem Kontext geht der Artikel auf das Spannungsfeld zwischen Ausbauzielen und Naturschutz ein und betrachtet die Sichtweisen verschiedener Akteure.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit Power Purchase Agreements (PPAs), die eine Alternative für das klassische feste Vergütungsmodell nach dem EEG darstelltellen. In diesem Kontext geht er auf Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von "alten" Windenergieanlagen ein, die bald aus ihrer auf 20 Jahre angelegten festen Einspeisevergütung nach dem EEG fallen.
Der Autor nimmt die Prognosen eines steigenden Energiebedarfs durch Klimaanalgen zum Anlass, sich mit den Möglichkeiten für alternative Kühlkonzepte zu beschäftigen. Hierbei stellt er verschiedene wissenschaftliche Lösungsansätze vor und zeigt auf, wie diese sich zukünftig ergänzen können.
Die Autoren befassen sich damit, welche Umbaumaßnahmen einer Bestandsanlage zu einer Reduzierung des EEG-Umlageprivilegs führen. Hierzu gehen sie insbesondere auf die Bestandsschutzregelungen in § 61 c und d EEG 2017 ein und setzen sich in diesem Kontext mit den Begriffen "Erneuerung", "Erweiterung" und "Ersetzung" von Bestandsanlagen auseinander.
Die vom WWF Deutschland beauftragte und vom Öko-Institut und Prognos durchgeführte Studie untersucht die Potentiale des regionalen Windenergiezugbaus an Land und der Fotovoltaik, die für eine vollständige Transformation zu einem erneuerbaren Energiesystems bis 2050 bestehen. Hierbei werden Maßnahmen zum Umbau des Energiesystems aufgezeigt und es wird auf die Rolle der Windenergie sowie der Fotovoltaik in diesem Prozess eingegangen. Die Basis für die Analyse bilden umfangreiche Strommarkt- und Netzmodellierungen.
Die Autoren stellen in dem Bericht den Hinweis 2018/4 zur Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 zu abgemilderten Sanktionen und das Empfehlungsverfahren 2017/37 zu einzelnen Auslegungs- und Anwendungsfragen der Anlagenregisterverordnung, des
Leitsatz: Eine mögliche Stromsteuererstattung nach § 9b StromStG führt auch dann zu einer Verringerung der "zu tragenden Stromkosten", wenn das Unternehmen den für die Stromsteuererstattung notwendigen Antrag nicht stellt.