Die Autorin stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Ertragsprognosen vor. Durch die Kombination von (Echtzeit-) Anlagedaten mit Wettermodellen und statistischen Methoden könnten immer genauere Leistungsvorhersagen getroffen werden. Insbesondere der Einfluss von Nebel- und Wolkenfeldern lasse sich so besser voraussagen.
In dem Beitrag werden die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erläutert sowie die rechtliche Komplexität bei Systemen mit Komponenten verschiedener Hersteller beleuchtet.
In ihrem Bericht vom PV-Symposium in Bad Staffelstein stellen die Autoren aktuelle Ansätze zu Wartung, Anlagenbetrieb und Monitoring bei PV-Modulen und Batteriespeichern vor.
Der Beitrag analysiert die Möglichkeit für Betreiber einer Biogasanlage mit frühem Inbetriebnahmejahr, welche demnächst aus der EEG-Mindestvergütung fallen, ein neues Inbetriebnahmejahr zu erhalten, um damit die Vergütungslaufzeit zu verlängern. Hierbei komme es darauf an, ob vor dem Stichtag »1. Januar 2009« in die Anlage eine entsprechend große Investition getätigt wurde, um von einer Erneuerung der Anlage ausgehen zu können.
Der Beitrag behandelt Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei Bestands-Biogasanlagen. Der Autor geht dabei auf Optimierungspotentiale durch technische Modernisierung und die Flexibilitätsprämie ein und stellt moderne Fehlerdiagnostik zum Aufdecken von Gas-Leckagen per Infrarotkamera vor.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2015.
Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiber einer Wasserkraftanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gem. § 40 Abs. 2 EEG 2014 hat (hier: bejaht. Die Anlage ist in den 1920er Jahren und damit vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden.
Die Autoren befassen sich mit den Folgen des Urteils des BGH vom 4. November 2015 zur Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 für die Energiebranche. Nachdem sie den Anlagenbegriff und seine Bedeutung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erläutert haben, analysieren sie die Konsequenzen für die Auslegung vor und nach dem BGH-Urteil.
Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten.
Im Rahmen der »50 %-Studie« der HTW Berlin werden die Auswirkungen der bei der KfW-Speicherförderung vorgesehenen 50%-Einspeisebegrenzung für PV-Speichersysteme analysiert. Es werden zwei Betriebsstrategien zur Einhaltung der geforderten Einspeisegrenze vorgestellt, die frühzeitige und die prognosebasierte Batterieladung. Im Fokus der Analyse stehen die abregelungsbedingten Ertragsverluste.
Das hängt u.a. davon ab,
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.
Meldung gegenüber dem Netzbetreiber:
Jegliches Ersetzen von Solaranlagen (PV-Modulen) - unabhängig davon, ob die ersetzenden Module eine geringere, die gleiche oder eine höhere Leistung aufweisen als die ersetzten - ist dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen (siehe Hinweis der Clearingstelle v. 16.06.2015 - 2015/7, Abschnitt 3.4.1).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11. März 2016 ein Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung veröffentlicht (s. Anhang).
Durch das in den Eckpunkten vorgestellte Modell soll eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert werden. Die Eckpunkte beinhalten folgende Leitgedanken:
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung der EEG-Umlage, die nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 bzw. § 60 Abs. 1 S.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 4. März 2016 ein Eckpunktepapier zur Öffnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) veröffentlicht (s. Anhang).
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28.
Der Autor beleuchtet den Markt für Wechselrichter im Bereich häuslicher PV-Anlagen. Ihmzufolge reagierten Hersteller zunehmend auf die vermehrte Nachfrage nach PV-Systemen mit Speichern und intelligentem Lastmanagement für den optimierten Eigenverbrauch auch im Ausland, z.B. durch die Entwicklung einphasiger Wechselrichter.
In dem Aufsatz wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.11.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 304/14) vorgestellt, welches die bisher umstrittenen Rechtsfrage behandelt, ob ein Anlagenbetreiber, der Strom einspeist, ohne einen Anpruch auf Einspeisevergütung zu haben, zumindest den Marktpreis des Stroms verlangen kann.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die fünf Modellprojekte vor, die im Rahmen des BMWi Förderprogrammes »Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende« massentaugliche Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie entwickeln und demonstrieren sollen.
Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob das mit dem EEG 2014 und der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) erstmals eingeführte Ausschreibungssystem europarechtlich eine Beihilfe darstellt und damit den strengen Kriterien des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) unterwo
Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.