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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.

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Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.

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Stellungnahme 2015/32/Stn– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/32/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob die auf dem Dach des Wohnhauses des Klägers installierte Photovoltaikanlage am 31. März 2012 und damit vor dem Degressionstermin 1. April 2012 »technische Betriebsbereitschaft« erlangt hat und ob die Beklagte bei einer vor dem Degressionstermin 1.

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Rechtsprechung– 8 C 7.14

Leitsatz des Gerichts:

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Kurzmeldung: Auswärtiges Amt
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).

 

 

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag mögliche planungsrechtliche Voraussetzungen, welche bei zukünftigen Ausschreibungen von Windenergieanlagen (WEA) eine Rolle spielen könnten. Sie beschreiben den Rechtsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um vor diesem Hintergrund Überlegungen zu einer planungsrechtlichen Anknüpfung von Präqualifikationsbedingungen für Windenergievorhaben zu diskutieren.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht nach § 57 Abs. 5 EEG 2014. Untersucht werden u.a. aufsichtsrechtliche- sowie zivilrechtliche Konsequenzen. Außerdem wird die  Rückforderungspflicht der Verteilnetzbetreiber betrachtet.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt, wie neu zugebaute BHKWs in Bezug auf ihre Mindestlaufzeit und -vergütung nach dem EEG einzustufen sind. Er gibt dabei einen Überblick darüber, welche Regelungen zu welchem Zubauzeitpunkt gelten.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.

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Rechtsprechung– 1 U 123/15

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Autor diskutiert Schadensrisiken durch fehlerhafte Installation bei Speicher- und Hybridsystemen im PV-Bereich. Die Ansprüche an Installateure seien aufgrund der Vielfalt von Batterie- und Systemtypen gestiegen, wobei die Zertifizierung für einzelne Systeme aufwändig sei und einheitliche Standards für Bau und Betrieb von Energiespeichersystemen bisher fehlten. Dies werfe auch versicherungsrechtliche Fragen auf.

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Aufsatz

Der Beitrag beleuchtet rechtliche Fragen hinsichtlich der Belastung von PV-Hausspeichersystemen mit EEG-Umlage und Stromsteuer und verweist dabei unter anderem auf die Ergebnisse des 21.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Frage, unter welchen Bedingungen der direkte Verbrauch von Solarstrom auch in Wohnungen möglich ist, deren Mieter selbst nicht Betreiber der PV-Anlagen sind, ohne dass die EEG-Umlage anfällt und welche Auswirkungen der Betrieb von Speichern dabei hat.

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Rechtsprechung– 5 K 2248/14.F
Aktenzeichen: 5 K 2248/14.F

Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.

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Rechtsprechung– 8 S 534/15
Aktenzeichen: 8 S 534/15
Gesetzesbezug: BImSchG, TA Lärm, UVPG, VwGO

Leitsätze

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Aufsatz

Die Autoren setzen sich grundlegend mit dem Inbetriebnahmebegriff von Photovoltaikanlagen auseinander. Dabei wird auch auf die Entwicklung des Inbetriebnahmebegriffs vom EEG 2009 bis zum EEG 2014 und damit vom Glühlampentest für die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage hin zur Notwendigkeit der ortsfesten Installation eingegangen.

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Schiedsspruch 2015/29– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/29
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Module der Schiedsklägerin im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag die dogmatische Bewertung der einstweiligen Verfügung nach § 83 EEG 2014. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Regelung, behandelt auftretende Rechtsfragen und unternimmt sodann den Versuch einer dogmatischen Einordnung der Vorschrift.

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Rechtsprechung– C-461/13
Aktenzeichen: C-461/13

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz

Der Autor stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Dünnschicht-Photovoltaik vor. Aufgrund steigender Wirkungsgrade, geringem Gewicht und einfachen, preiswerten Systemen sieht er die Dünnschichttechnologie vor einem Quantensprung. 

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Rechtsprechung– 12 A 2590/13
Aktenzeichen: 12 A 2590/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen erteilt wird.

Ergebnis: Verneint.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU uns SPD haben am 1. Juli 2015 eine politische Vereinbarung über die Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende getroffen (s. Anhang). Danach soll der bestehende Strommmarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickelt werden.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.

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