Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit Stromspeichern nach EEG 2014 und geht in diesem Kontext auf insbesondere auf die Neuregelung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 ein.
Leitsätze des Gerichts:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 85. Plenarsitzung am 5. Februar 2015 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusgleichMechV) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen zuzustimmen. Dem voraus gingen:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den sog. Repowering-Bonus gemäß § 30 Abs. 1 EEG 2012 hat, wenn der Schaft der repowerten Anlage als Mobilfunkmast um
Die Autoren befassen sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Solaranlagen nach Abschaffung der Eigenverbrauchsvergütung mit dem EEG 2012.
Der Autor setzt sich kritisch mit dem im Herbst 2014 von der Agora Energiewende vorgestellten Konzept für ein »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« auseinander. Nach Ansicht des Autors greife das Konzept zu kurz, da es nicht über einen Anteil von 50% Erneuerbaren hinausdenke, die Erneuerbaren Energien Anlagen in ein fossil geführtes System einfüge und zu hohem technischen und bürokratischem Aufwand führe.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag darauf ein, was sich für Stromproduzenten durch die mit dem EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung ändert und stellt dabei neue Geschäftsmodelle für Direktvermarkter vor.
Die Autoren gehen in ihrem Aufsatz auf die Vorteile und die Pflichten bei der Direktvermarktung ein, wie sie sich aus dem EEG 2012 und dem EEG 2014 ergeben.
Der Autor erläutert anhand von Beispielen spezielle Geschäftsmodelle zur Nutzung von PV-Anlagen auf fremden Dächern für den Eigenverbrauch.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.
Der Autor stellt den Stand der Diskussion zur technischen Harmonisierung der europäischen Netze vor und diskutiert die zunehmenden Anforderungen bezüglich Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen.
Der Autor befasst sich mit der Problematik der Grundversorgerverträge bei nicht vorhandenem oder geringfügigen Anlagenbezugsstrom für Betreiber von Volleinspeisungs-Solaranlagen und gibt praktische Ratschläge sowie einen Überblick zu weiterführenden Informationen für Betroffene.
Anbei finden Sie die Rechtsgebungsmaterialien der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (FFAV).
Nachfolgend gelangen Sie zur
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der im Jahr 2011 erzeugte und in das Netz eingespeiste Strom aus den Modulen, welche im Jahr 2011 die infolge eines Brandes zerstörten Module ersetzt haben, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird (im Ergebnis verneint).
Die Einzelheiten zur Nachrüstverpflichtung - insbesondere hinsichtlich der Schwellenwerte für die Über- und Unterfrequezabschaltung sowie zu den Umrüstungsfristen, regelt die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die seit ihrer Erstveröffentlichung am 20.07.2012 mehrfach angepasst und ergänzt wurde.
Die aktuelle sowie frühere Versionen der SysStabV können unter Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) abgerufen werden.
Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung nicht nachkommt (hier: bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag ein Speichersystem mit integriertem Wechselrichter vor, dass für den Einsatz in Einfamilienhäusern zur Optimierung des Eigenverbrauchs entwickelt wurde.
Die Autoren analysieren im Beitrag unterschiedliche Belastungssätze, die bei der Eigenversorgung gemäß § 61 EEG 2014 anfallen. Dabei erläutern sie Grundsatz, Umfang und Ausnahmen von der Belastung mit der EEG-Umlagepflicht.
Die Autorinnen setzen sich in ihrem Beitrag mit dem Standpunkt der europäischen Kommission auseinander, wonach die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG 2012 sowie die darin enthaltene Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen staatliche Beihilfen seien, und bewerten diese anschließend.
Der Artikel befasst sich mit der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger gemäß § 61 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014. Neben der Klärung des Begriffs der Eigenversorgung werden Ausnahmen von der Umlagepflicht für Anlagen sowohl genereller Natur, als auch speziell für Bestandsanlagen erläutert. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für Bestandsanlagen sowie Meldepflichten untersucht.
Die vom Ökoinstitut im Auftrag der Agora Energiewende erstellte Studie »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« schlägt ein Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign vor.
Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelungen zum Netzanschluss im EEG 2014 und untersucht, welche Änderungen sich daraus für Netzbetreiber ergeben. Er geht dabei zunächst auf die Auskunftspflichten des Netzbetreibers ein und erläutert anschließend die Regelungen zum Netzanschluss.
Die Autoren stellen die Neuregelungen zur Eigenversorgung im EEG 2014 vor. Dabei gehen sie auf die neu ins Gesetz aufgenommene Definition der Eigenversorgung, die (teilweise) Belastung Strom zur Eigenversorgung mit der EEG-Umlage sowie den Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen ein.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die neue Fördersystematik nach dem EEG 2014 und die Direktvermarktung. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf die Direktvermarktung im Marktprämienmodell sowie die Bestimmungen zur Ermittlung der Höhe der Marktprämie