Das im Auftrag des Bundesministreiums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführte Forschungsvorhaben befasst sich mit der ökologischen Einordnung und dem strukturell-ökonomisch-ökologischen Vergleich regenerativer Energietechnologien (RE) mit Carbon Capture and Storage (CCS).
Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Eine Energiepolitik für Europa
Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen, erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen: Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF)
Das von der Kommission veröffentlichte Grünbuch soll auf europäischer Ebene Denkanstöße zur künftigen Energiepolitik liefern. Es richtet sich hauptsächlich an interessierte Kreise (Einrichtungen und Einzelpersonen), die damit zur Teilnahme an einem Prozess der Konsultation und Debatte auf der Grundlage der im Grünbuch enthaltenen Vorschläge aufgefordert werden. Das Grünbuch betont die Bedeutung regenerativer Energiequellen für eine nachhaltige Energieversorgung Europas, für die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit und für den Klimaschutz.
Die gutachterliche Stellungnahme beschäftigt sich mit der Frage, ob das Abnahme- und Vergütungsmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Konflikt mit den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts steht. Das Gutachten wurde im Rahmen des BMU-Projekts „Rechtliche und administrative Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland“ vorgelegt.
Durch das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ wurde das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht umgesetzt.
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Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, aufgehoben durch Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Eine Regelung eines Mitgliedstaates, durch die private Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet werden, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Mindestpreisen abzunehmen, die über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert dieses Stroms liegen, und durch die die sich aus dieser Verpflichtung ergebenden finanziellen Belastungen zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den privaten Betreibern der vorgelagerten Stromnetze aufgeteilt werden, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1
In dem Beitrag werden verschiedene Biogastechnologien in Großbritannien vorgestellt. Der Autor geht auf das Potenzial von Biomethan für britische Haushalte und den Nahverkehr sowie den steigenden Zubau an neuen Anlagen ein.
Die Autoren beobachten vier wichtige Trends auf dem europäischen Markt für Solarenergie.
Erstens bestehe eine Tendenz zu immer größeren Projekten (mehr als 10 MW). Zweitens gäbe es zunehmend innovative Ansätze, um Platzprobleme und Netzanschlussschwierigkeiten zu vermeiden (wie bspw. schwimmende Solaranlagen). Drittens sei auch die Förderung innovativer geworden (bspw. durch spezielle Ausschreibungen für Agri-Photovoltaik oder Speicher). Viertens würden auch zunehmend Module in Europa produziert werden.
Der Artikel untersucht die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 insbesondere in Hinblick auf die Zielsetzungen, die individuelle und kollektive Eigenversorgung sowie Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern. In Bezug auf die Anpassungen der Regelungen im EEG 2021 an die europarechtlichen Vorgaben, ließen sich neben entsprechenden Umsetzungen auch diverse Versäumnisse erkennen.
Der Aufsatz stellt eine Übersicht über die neuen Regelungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) und des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2020 dar.
Am Freitag, den 22. Februar 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 1. Fachgespräch unter dem Titel „Novellierung des EEG und dessen Weiterentwicklung“.