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Suche in Festlegungen der BNetzA

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-128
Aktenzeichen: BK6-22-128

Die Beschlusskammer 6 hat am 21. November 2022 in dem Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) den Beschluss BK6-22-128 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

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Rechtsprechung– 3 Kart 103/21
Aktenzeichen: 3 Kart 103/21
Gesetzesbezug: ARegV, RL (EU) 2019/944

Leitsätze:

1. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011

Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur geben Hinweise zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und dem Beginn des bilanziellen Ausgleichs im Rahmen der BDEW-Übergangslösung (Mitteilung Az.: BK6-20-059 v. 04.02.2022).

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Die BNetzA hat sich gemeinsam mit dem BDEW bereits mit der Frage befasst, wie Anlagen zu behandeln sind, die am 1.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit dem durch die BNetzA kommenden Einführung des Redispatch 2.0. Um einen gesicherten Einstieg in das Redispatch 2.0 zu gewährleisten solle dieser erneut verschoben und mittels einer Übergangsmaßnahme überbrückt werden. Weiterhin behandelt der Aufsatz Ansichten von Windenergieanlagenbetreiberinnen sowie Netzbetreiberinnen auf die Auswirkungen der Übergangs- und der kommenden Redispatchmaßnahmen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-032

Die Beschlusskammer verweist auf die Ausnahmeregelung bei der Messung und Bilanzierung der Energiemengen für volleinspeisende EE-Anlagen in der Direktvermarktung mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt (Beschluss vom 20.12.2018 - BK6-18-032).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, Europarecht

Der Aufsatz fasst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 02.09.2021 (C-718/18) auf, bei dem der EuGH eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlangt hatte.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011, ARegV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur begrüßt die Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen des Bundesverbandes der Ener

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Rechtsprechung– C‑718/18
Aktenzeichen: C‑718/18

Sachverhalt: Die Europäische Kommission beanstandete in ihrer Klage gegen die Bundesregierung, dass die fehlende Unabhängigkeit der BNetzA einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstelle.

Entscheidung: Bejaht.

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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715).

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Rechtsprechung– 2 U 264/20
Aktenzeichen: 2 U 264/20
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 14, 15

Sachverhalt: Seit 2016 ist die Klägerin als Betreiberin von Windkraftanlagen von Maßnahmen des Einspeisemanagements durch den beklagten Netzbetreiber betroffen. § 15 Abs. 1 S. 1 EEG 2017 verpflichtet den Netzbetreiber dabei zur Entschädigung.

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Aufsatz

Die Autoren stellen fest, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land wieder zunehmen. Allerdings sei zu erwarten, dass auch dies für die Deckung der zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht ausreiche. So sei in der Ausschreibungsrunde im Mai 2021 bereits trotz Kürzung eine Unterdeckung zustande gekommen, möglicherweise wegen noch offener Klageverfahren gegen mehrere Anlagen.

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Rechtsprechung– EnVR 85/19
Aktenzeichen: EnVR 85/19

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin bezieht aus und speist Strom in das Netz der örtlichen Betreiberin ein. Die Prüfung der Voraussetzungen für ein individuelles Netzentgelt erfolgt unter Berücksichtigung des kaufmännisch-bilanziell abgerechneten Strombezugs. Dies führte 2014-2016 zu Netzentgeltermäßigungen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-061
Aktenzeichen: BK6-20-061
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März 2021 ihre Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-060
Aktenzeichen: BK6-20-060

Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen am 12.03.2021 den Beschluss BK6-20-060 getroffen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen den neuen Rechtsrahmen zum sog. Redispatch 2.0 vor, durch das die beiden Netzengpassregime aus dem EnWG (Redispatch) und dem EEG (Einspeisemanagement) ab dem 01.10.2021 zusammengeführt werden sollen.

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Aufsatz

Der Aufsatz berichtet über den Termin zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) für Windenergie an Land. Die Frist zum aus- und umrüsten wurde seitens der Bundesnetzagentur im November auf den 31.12.2022 verlängert. Problematisch waren laut der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) die noch laufende Umsetzung von luftverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)–  BK6-20-160
Aktenzeichen:  BK6-20-160

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020  in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

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Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-059
Aktenzeichen: BK6-20-059
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 06. November 2020 ihre Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

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Rechtsprechung

Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2

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Aufsatz

Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Artikel mit der im Juli von der BNetzA veröffentlichten Bestandsaufnahme zur Regulierung von Wassserstoffnetzen. Die Bestandsaufnahme gebe einen Überblick auf die Rechtslage und mögliche Entwicklungen. Hierzu gehören die auf Wasserstoffnetze anwendbaren Gesetze, Fragen der Entflechtung, die Erzeugung und der Import von grünem Wasserstoff und der netzdienliche Zubau von Power-to-Gas-Anlagen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor befasst sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Netz und Kundenanlage.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 895/18 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 895/18 (V)
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2011, StromNZV

Leitsätze:

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-20-160
Aktenzeichen: BK6-20-160
Gesetzesbezug: MsbG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juni 2020 ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet.

Ziel ist es, die Automatisierung und Digitalisierung in zahlreichen Themenfeldern der Netznutzung voranzutreiben, um die damit zusammenhängenden Arbeitsabläufe effizienter umzusetzen.  

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