Leitsätze:
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 33. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem stattgefunden hat.
Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG vor dem Hintergrund der lokalen Direktversorgung von Wohnkomplexen und untersucht insbesondere die für dieses Thema relevanten Fragestellungen.
Die EU-Kommission hat am 22. August 2018 das Dokument SA.49522 "Reductions on EEG-surcharges for self-supply of electricity in high energy efficient cogeneration installations that entered into operation after July 2014" (im Anhang zum Download zur Verfügung gestellt) veröffentlicht.
Die Autoren geben einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2017. Hierzu gehen sie auf Neuerungen im EEG, KWKG, EnWG und WindSeeG sowie die entsprechenden Verordnungen ein.
Der Aufsatz thematisiert die Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung durch das neu in Kraft getretene KWKG 2016. Die Autoren gehen darin u.a. auf Voraussetzungen, Höhe und Dauer der Förderung für neue, modernisierte und nachgerüstete sowie für bereits bestehende KWK-Anlagen ein.
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Die Autoren geben einen Überblick über das Förderregime sowie über die Hintergründe und die wesentlichen Änderungen der Novellierung des KWKG 2012.